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Valentin Trozendorf und die Goldberger Schule
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Laubanus' Einführung in Goldberg. 353

und sei endlich der Schule mit wahrhaft väterlicher Liehe zugetanund strebe mit höchster und ernster Begier, sie vollkommen wieder-herzustellen.

Rühmend und dankend zugleich gedachte er des ganzenFürstentums und des benachbarten Adels, des herzoglichen EatesJ. Monau und der andern Räte. Gott werde ohne Zweifel demWerke seinen Segen geben.

Um das gesetzte Ziel zu erreichen, würden die Lehrer ohneRücksicht auf Äußeres, Ehren und Vorteile nur nach dem RuhmeGotdos, der Verbreitung der himmlischen Lehre, den Fortschrittender Schuljugend, dem Gedeihen der Schule streben, und es sollezu jenen ersten Zeiten Trozendorfs zurückgekehrt werden. GottesWort solle rein, weder durch menschliche Autoritäten eingeengt,loch durch schwärmerische Ausbrüche und Götzendienst beflecktgelehrt werden; jene Freien zukommende und doch strenge Dis-ziplin stelle sich ein; mit unermüdlichem Eifer sollen in diesemerlauchten Lyzeum außer den Anfängen der Frömmigkeit und denGrundlagen der Sprachen und der Künste jene höheren, theolo-gischen, juridischen, ethischen.'physischen Lektionen, die Übungender Deklamationen, die ersten Versuche der Disputationen, dieVorübungen der Rechtsprechung und die Vorspiele der Themis be-lieben werden.

Der Fürst wolle ernstlich, daß zwischen Kirche, Schule undktadt nicht Streit gesät werde, nicht die Samen von Kämpfen, daßlicht innerer Haß auflodere, sondern daß unter allen Eintrachtherrsche. Daher habe er die Ämter des Bürgermeisters und desRektors in eine Hand gelegt. Gott habe das gewollt, der Fürst"efohlen und der Hauptmann geraten.

Die ihm übertragenen Funktionen des Rektors und die desProrektors umschreibt er mit den Worten:In schola vero vultdominus nostcr clementissimus vacare me potioribus et praeter vellu rium',>c legum vel doctrinae ethices vel oratoriae facultatis pro-tessionem ut hueusque per annos aliquot, sie in posterum quoque,quamdiu id Deo nostro rectori soli perpetuo, placuerit, clauumgubernationis tenere, lectionum ordinem praescribere, exercitiorumratione , monstrare, publicam diseiplinae inspeetionem habere.ctori ; s vuitem ordinarias rectoris lectiones atque operas, siue doc-**inam mue diseiplinam spectes, commisit et iam committit Hluetris-8 ima Cclsitudo ipsius viro clarissimo et doctissimo dn. M. Mel-Cn 'ori Laubano, poetae laureato et Sprottauiensium scholae moderatori"delissimo." Die eigenen Äußerungen des Laubanus über seine

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