345
II. All gemeine Uebersicht.
Alle Gesangmusik wird ausgeiibt entweder von blossen Sing-stimmen und heisst dann
reine Vokal- oder Gesangmusik,oder von Singslimmen unter Mitwirkung eines oder mehrerer In-strumente und heisst dann
begleitete Gesangmusik.
Ferner ist eine Gesangkomposilion entweder zum Vortrag durcheinen einzelnen Sänger — gleichviel ob mit oder ohne Begleitung —bestimmt und heisst dann
Sologesang, —
der Sänger aber
Solosänger;
oder sie enthält mehrere durch einzelne Sänger (Solosänger) aus-zuübende Stimmen und heisst dann
Ensemble,
und zwar nach der Zahl der Siügstimmen Duett, Terzett,Quartett u. s. w.; oder es soll die eine Singpartie oder von meh-rern Singpartien eine jede von mehrern oder vielen mit einanderwirkenden Sängern, — im Tutti, — ausgeführt werden; dannheisst sie
Chor,
oder es sollen zwei Chöre (Doppelchor) oder Chor und Solou. s. w. vereint wirken.
Im gegenwärtigen siebenten Buche kommen von den Formendes Sologesangs nur zwei in Betracht, das Rezitativ unddas Lied, von den Chor formen ebenfalls das Lied, dann dieFigural- und Fugenformen, und die Motette. Es sind diesFormen, die, ohne tiefere Rücksicht auf Begleitung erfassbar, allenweitern im Studium vorangeschickt werden müssen. Die andernGesang form en können erst nach der Lehre von der Orehester-behandlung (im zehnten Buche) befriedigend und mit Erfolg darge-stellt werden.