Druckschrift 
3 (1857)
Entstehung
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wollte, oder gar der Tonkunst die Fähigkeit dazu abzusprechen sichunterfinge; alle Meister ohne Ausnahme haben für Beides (wennauch nicht alle in der Form der Fantasie) Zeugniss abgelegt. JederKünstler nimmt, was ihm gegeben oder in ihm gezeitigt wird, dank-bar und pflichttreu auf und bildet es mit Liebe und Hingebung aus.Am wenigsten ziemt es dem Jünger, Eins oder das Andre zu suchenoder zu bannen. Ohnehin ist ihm aber die Fantasie keine zurUebung gestellte Form, das absolut Freie kann nicht nach Vor-schrift gebildet werden, sondern nur eine solche, die er kennenmuss, die im Kreise der gesammten Formen nicht übergangen wer-den durfte.

Dass endlich gar oft Künstler unter dem Titel von Fantasien,auch mit bestimmterer Angabe des Inhalts, bei ihren KompositionenGemüthzustände und Vorstellungen im Sinne getragen, die musika-lisch zu offenbaren ihnen nicht gelungen oder überhaupt nicht mög-lich war (man denke an so viele Schlacht- und Naturgemälde älte-rer Tonsetzer, an die zahllosen Souvenirs de Paris u. s. w. unsrerVirtuosen, an die parfümirl-poetisirenden Titel oder andeutendenMotlos ausFaust oder andern Gedichten in neuester Zeit) kannund soll nicht geleugnet werden. Allein beweist das Misslingenoder Irren in. noch so viel einzelnen Fällen etwas gegen eine ganzeaus dem Wesen der Kunst und so viel gelungnen Werken voll-kommen festgestellte Kunstrichtung? Olt sogar liegt das schein-bare Verfehlen nur in einer nicht bezeichnend genug gewählten An-deutung des Inhalts, oder in der Natur desselben, wenn dieserzwar ein künstlerisch darstellbarer, aber dem Vorstellungskreis derMeisten weniger nahe liegender ist. Denn allerdings ist jenes WortGoethes

Wer den Dichter will verstehn,

Muss iu Dichters Lande gehn

nicht Jedermanns Sache; und stets hat das dem Gewohnten Näher-liegende, das Leichtlässliche, das Alte unter dem Scheine der Neu-heit vor dem Tiefem, Fremdem, Neuen die erste und ausgebreiLet-ste Gunst davon getragen.

Wie es sich aber auch damit verhalte (die Musikwissenschaftwird darauf ernstlicher eingehn müssen), so liegt doch in der Zwei-felhaftigkeit solcher Unternehmungen hinlänglicher Grund, den Jün-ger nicht zu ihnen hiuzulocken , sondern eher von ihnen abzumah-nen, bis innere, unabweisbare Nothwendigkeit ihn dahin zieht*).

*) Hierzu der Anhang N.