den vorherigen Gang erinnernd) befestigt wird und einen eben sokleinen Gang und Schlusssatz nach sieh zieht.
Hier .haben wir nun einen vollständigen ersten Theil (Haupt-satz, Gang mit der normalen Modulation über die zweite Dominantein die Dominante des Haupttons, Seitensalz, Gang und Schlusssatz)vor uns, allein in den Raum von dreissig Takten zusammenge-drängt, ungeachtet der festen und sättigenden Ausbildung des Haupt-satzes.
Nun bildet sich aus dem Hauptmotiv des Hauptsatzes ein zwei-ter Theil. Nach dem Schlüsse des ersten in B ergreift der Bass gzunächst als neuen Grundton zu dem vorherigen b ; es wird aberdann der Dominautakkord von Cmoll darauf gebaut und hier, alsoin der Parallele des Haupttons, der Hauptsatz eingeführt. Schon imvierten Takte verwandelt er sich in einen Gang, —
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der von Unterdominanle zu Unterdominanle nach ^.?moll sinkt, dannüber j&smoll auf "die Dominante B und mit einem Orgelpunkte zumdritten Theil führt; dieser wird ganz normal dem ersten nachge-bildet. Der zweite Theil hat sechszehn, der dritte einunddreis-sig Takte.
Als drittes Beispiel diene das anmulh- und empfindungsvolleAndante in Mozart’s ^moll-Souate, der sechsten des ersten Hefts(No. 6 der Einzelausgabe). — Hier schliessen Haupt- und Seitensatz imersten und dritten Theile wieder in der Weise der Sonatinenform aneinander. Der zweite Theil hebt in der Dominante (in der Seiten- undSchlusssatz des ersten Theils gestanden) mit leiser Erinnerung anden Hauptsatz an, bringt aber dann neue Motive zur Ausführung,bis endlich der dritte Theil die Einheit des Ganzen wieder befe-stigt. — Man könnte zweifelhaft sein, ob nicht ein Rondo fünf-ter Form vorläge, wäre nicht jene Erinnerung an den Hauptsatzgegeben und der weitere Inhalt bis zum dritten Theil gänzlich gang-artiger Natur. Nur die ersten sechs Takte, — eben die an denHauptsatz anknüpfenden, — bilden einen Satz, der aber unmöglichals zweiter Seitensatz in der fünften Rondoform (S. 192) genügenkönnte. Zudem ist uns die Weise Mozart’s, von Erfindung zu Er-findung lieblich zu schwärmen (S. 220), schon bekannt. Sie hat ihrgutes Recht, wenngleich ihr die Vertiefung B e e t h o v e n’scher Kon-zeption abgeht, die dann wieder an andern Orten auch jenem reichgesegneten Geiste vergönnt war.