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Rabbi Rasor’s Haus,
Der Merya, Wittwe des Vivelmanns, Haus,
Des Moyses von Rheinfelden,
Des Juden Meyer,
Das Haus des Mannen,
Das Haus Jölins, des Sohnes des Kaltwassers, u. s.w.
Aus Winterthur werden genannt: 1468 Schmoll, Jud,1470 Lazarus, Jud, 1524 Moses der Jud und 1570 Mar-dochai, der Jud zu Winterthur, welch’ Letzterer aber in sospäter Zeit kaum bleibend daselbst wohnhaft war.
Aus all dem bisher Gesagten ergiebt sich unwiderleglich,dass von dem Bestehen fester und erblicher Familiennamenbei den im Mittelalter in der deutschen Schweiz ange-sessenen Juden keine Rede sein kann. Desshalb wird esauch kaum möglich sein, irgendwelche von den nun sofortzu besprechenden, in der Grafschaft Baden im heutigenKanton Aargau angesiedelten Judenfamilien genealogischan die mittelalterlichen Juden von Zürich, Bern oder Baselanzuknüpfen; es müsste denn die eine oder andere derselbenvon alter Zeit her in aller Stille ihre Familienregister undStammtafeln geführt haben, was nicht wahrscheinlich ist,andrerseits aber nicht ausschliesst, dass einige Familien ausder Grafschaft Baden ihren Ursprung von dorther leitenkönnten.
Im Allgemeinen kann man sagen, dass mit Beginn des16. Jahrhunderts die Juden auf dem Boden der Schweize-rischen Eidgenossenschaft selten werden und nachdem ein-mal die im 17. Jahrhundert erlassenen Ausweisungsbeschlüsseeinzelner Stände und der eidgenössischen Tagsatzung er-folgt waren, als Niedergelassene beinahe gänzlich ver-schwunden sind, mit alleiniger Ausnahme der in der Graf-schaft und nachmaligen Landvogtei Baden geduldeten undangesiedelten Israeliten-Familien, welche daher alleineine althergebrachte Zugehörigkeit zur Schweizbeanspruchen können.
Von diesen Juden in der Grafschaft Baden speciellhandelt erst ein Tagsatzungsabschied vom Jahre 1613; es