V. Theil.
Familiennamen,
die von Benennungen für Eigenschaften, Körpertheile, Thiere,Pflanzen, Kleidungsstücke, Geräthe, Münzen, Speisen, Jahres-zeiten, Tage, Feste, Verwandtschaftsgrade u. s. w. u. s. w.entlehnt sind; Ueber- und Schimpfnamen, Satznamen.
Dass man, um ein Individuum genauer als bloss durchseinen Personennamen zu bezeichnen, zu einer an ihm be-sonders stark hervortretenden Eigenschaft griff, war sehrnaheliegend. Nehmen wir ja heute noch, wie unsre Vor-väter des 12. und 13. Jahrhunderts, gerne Eigenschafts-wörter zu Hülfe, um von vielen Trägern eines und des-selben Namens einen Einzelnen genauer kenntlich zu machen,und sprechen z. B. von dem reichen Meyer, dem dickenSchulze und dem rothen Müller. So thaten schon die altenZüricher, die um die Mitte des 12. Jahrhunderts lebten, undhinterliessen uns in den bereits in der Einleitung erwähntenUrkunden von 1145 und 1149 von der Körpergestalt undder Farbe der Haut oder Haare entlehnte Beinamen, welchesich vererbten und so zu Familiennamen wurden, z. B.Ulrich Lang (longus), Burkhard Wyss (albus), BurkhardSchwarz (niger) etc. In den ältesten, in deutscher Spracheabgefassten Urkunden erscheinen die Familiennamen dieserArt meist in der Form, dass der Personenname mit demEigenschaftsworte durch den Artikel verbunden ist; so inder Abteiurkunde vom 28. Juni 1251: „ich, Rudolf derSwarze“; 1293 „Herr Burkhard der Swarze“; 1295 dasHaus Ulrichs und Heinrichs „der Richon“ ; 1295 Heinrich„der Früege“.
In unsern Gegenden wurde dann aber der Artikel bald