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städtischem Uradel oder aus durch Diplom geadelten Fami-lien stammend, sich bis gegen Ende des 18., ja bis in denAnfang des 19. Jahrhunderts hinein, des Gebrauches derPartikel „von“ in richtigem Sprachgefühle enthielten, wenndiese nicht wie bei den von Landenberg, von Schönau,von Mandach, von Luternau, von Erlach u. s. w. vonAnfang an zum Namen gehörte und die Herkunft von derBurg Landenberg, Schönau, Mandach, Luternau, Erlachauszudrücken hatte. Die officielle Mitgliedertafel der Con-staffel von Zürich vom Beginn des Jahres 1798 nennt unsnoch einfache „Gottfried Meis, Hans Conrad Escher, HansBlaarer u — diesen allerdings mit dem seit dem 14. Jahr-hundert in seiner Familie gebräuchlichen Prädicate „vonWartensee“ — „Heinrich Steiner u u. s. w.; in St. Gallenfinden wir um dieselbe Zeit noch einfache Johann MelchiorZyli, David Christoph Schobinger, in Schaffhausen einfacheJob. Jakob Ziegler und Johann Georg Peyer u. s. w., ob-schon diese Personen alle unbezweifelte Junker waren.
Erst im gegenwärtigen Jahrhundert haben diese Junker-geschlechter theilweise — wenigstens die zürcherischen —unter dem Drucke der im Auslande und speciell in Deutsch-land und Frankreich seit 100 oder 150 Jahren allgemeingewordenen Sitte, den adelichen Stand einer Familie ohneRücksicht auf Versündigung am Geiste der Sprache durchdas „von“ auszudrücken, diese Partikel auch angenommen.)
Wenn die Wappen- und Adelsbriefe des 15. und 16.Jahrhunderts die Namen der Geadelten in der Regel un-verändert liessen, so wurde diess in späterer Zeit theilweiseanders. Wie den oben citirten Familien, welche durch Er-werbung von adelichen Sitzen und Herrschaften in den(Land-) Adel eintraten, scheinen auch den Kanzleien undAmtsstellen (Heroldsämtern), welche das Detail der Nobili-tationen zu besorgen hatten, adeliche Namen ohne ein „von“mein- und mehr allzu ärmlich und unscheinbar vorgekommenzu sein, und so fiengen denn schon im 17. Jahrhundert dieKanzleien und Aemter an und fuhren im 18. und 19. Jahr-hundert in vermehrten Fällen fort, bei Anlass von Er-hebungen in den Adelstand den Empfängern von Adels-