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Deutsche Familiennamen nach ihrer Entstehung und Bedeutung, mit besonderer Rücksichtnahme auf Zürich und die Ostschweiz
Entstehung
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eben citirten Geschlechter kehrten dann nach Verlauf einigerZeit den zusammengesetzten Namen um und hiessen sicheine Weile von Ravenstein genannt M'ötteli, von Ringol-tingen genannt Zigerli und von Liebenfels genannt Lanz,bis sie wieder nach etwelcher Frist den Stammnamen ganzfallen Hessen und als einfache Herren von Ravenstein,von Ringoltingen und von Liebenfels den Anschein für sichgewannen, als ob die alten Burgen, von denen sie sichnennen, ihre ursprünglichen Stammsitze gewesen wären.Hatten dann solche Geschlechter durch einige Generationenihren ständigen Wohnsitz auf ihrer Herrschaft genommen,ihr Bürgerrecht in einer Stadt und was von städtischenPflichten und Lasten damit zusammenhieng, aufgegeben,sich consequent unter den Landadel verheirathet, vielleichtauch wie einige Muntprat noch die Ritterwürde er-worben, so waren sie dann schliesslich diesem Landadelvöllig assimilirt und wir Anden die Fräulein von Liebenfels(aus dem Stamme Lanz), Muntprat von Spiegelberg undBriunsi von Herblingen als Stiftsdamen sogar in dem exclu-siven adelichen Damenstifte Schännis, das sich nur aus demLandadel rekrutirte und von jeder Candidatin den Nachweisvon sechszehn adelichen Ahnen also die Beweisführung,dass ihre sämmtlichen sechszehn Ururgrosseltern adelichenStandes gewesen verlangte.*)

*) Wenn auffallend erscheinen sollte , dass die citirten Familienfast durchweg solche sind, welche eigentlich schon vor Erwerbung vonadelichen Gütern und vor Annahme der von Letztem entlehnten Prädi-cate den Adelstand besassen, indem die Mötteli (durch den Leinwand-handel nach Lyon und Spanien aussergewöhnlich reich geworden) schonvor 1397 dem adelichen Patriciate von Ravensburg, die Muntprat(schon um 1400 Grosshändler in Constanz) demjenigen von Constanzund Ravensburg, die Krieg demjenigen von Zürich, die Brihnsi deradelichen Herrenstube in Schaffhauseu angehörton, so muss daran er-innert werden, dass gerade in dieser Periode des 15. Jahrhunderts derLandadel anfieng, die adelichen Patricier der Städte über die Achselanzusehen, ihren Adel mit nichtigen Gründen zu verkleinern oder garanzufechten, ihnen die städtischen Pflichten und Lasten und den Gross-handel als nicht adelmässig vorzuwerfen und sie nach und nach ganzvon den Turnieren, Ritterorden und Domstiften wegzudrängen. Daherdas Bestreben der städtischenGeschlechter, auf die bereits ange-