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stätte der Familien, welche sie führen, im engsten Zusam-menhänge stehen, lässt sich dennoch der ursprüngliche Wohn-sitz oder die älteste Heimath eines Geschlechtes aus ihnennicht mehr erkennen oder nur da, wo Specialforschungen zurGeschlechtsgeschichte einer Familie zu Hülfe kommen. Sowäre die erste Wohnstätte des Geschlechtes Zu Rhein, heutebayrische Freiherren, an dem langen Stromlaufe des Rheinszu suchen, mühevoll und erfolglos, wenn wir nicht wüssten,dass die Zu Rhein mit Sicherheit zurückzuleiten sind aufdas Rittergeschlecht ze Rliyn, ze Ryne, das im Mittelalterinnerhalb der Ringmauern der Stadt Basel am Gestade desRheines seinen Thurm und Rittersitz hatte.
Da, wie oben gezeigt wurde, die ältesten, von der ört-lichen Herkunft entlehnten, Familiennamen, welche in derNordostschweiz urkundlich nachweisbar erscheinen, solchesind, die aus dem Namen eines bestimmten Ortes mit Vor-gesetzter Partikel „von“ bestehen und welche von Mannendes niedern Adels, Mittelfreien oder Ministerialen im ritter-lichen Gefolge der Zürichgaugrafen und der Herzoge vonZähringen, geführt werden, mag es sich rechtfertigen, andieser Stelle einen kurzen Excurs einzuschieben über
Die alten Adelsnamen und das „von“ als Zeichendes Adelstandes.
Da die ganze Stellung des hohen und niedern Adelsim Mittelalter — abgesehen von der herzoglichen Würdeund dem Grafenamte — doch vorzugsweise auf dem Grund-besitze beruhte, welcher, sei es als freies Eigenthum, sei esals Lehen, sich in seinen Händen befand, so begreift es sichleicht, dass die Sippen von Hochfreien, Mittelfreien undMinisterialen, als einmal das Bedürfniss von Beinamen sichdringend geltend machte, fast durchweg nach dem Haupt-oder Stammgute ihres Grundbesitzes näher bezeichnet oderbenannt wurden, während der Gebrauch von auf patrony-mischem oder irgend einem andern Wege gebildeten Bei- oderFamiliennamen bei dieser Klasse der Bevölkerung im frühenMittelalter äusserst selten vorkommt. — Aus der Ostschweiz