Druckschrift 
Deutsche Familiennamen nach ihrer Entstehung und Bedeutung, mit besonderer Rücksichtnahme auf Zürich und die Ostschweiz
Entstehung
Seite
111
Einzelbild herunterladen
 

dürften von Geschlechtern des Landadels ausser den Giel,Höchster, Schad in Kyburg und aus späterer Zeit den Gesslerwenige zu finden sein, die nicht nach ihrem Stamm-Orte und-Besitze benannt sind. Bei dem dem niedern Landadel eben-bürtigen Stadtadel dagegen, den patricischenGeschlechternVon Zürich, den Burgmannen von Winterthur u. s. w. liegendie Verhältnisse für die Namengebung ganz anders; daherhier die Namen wie Gfätterlin, Mörgeli, Höppler, Schult-heiss, dort die Manesse, Müllner, Krieg, Meis, Schwendetc. etc.

Die alten, ursprünglichen Adelsnamen sind also fastausnahmslos gebildet aus einem Orts- oder Burgnamen mitVorgesetztemvon, wie von Bonstetten, von Regensberg,von Rümlang, von Landenberg und bedeuten die Herkunft,den Ursprung aus dem betreffenden Orte, mit dem Neben-begriff eines daselbst innegehabten Grundbesitzes, meist aucheiner befestigten Burg oder eines Edelhofes. Da übrigensUrsprung oder örtliche Herkunft ebensowohl wie durch einenOrtsnamen mit Vorgesetztemvon auch durch den Orts-namen mit der angehängten Ableitungssilbeer angedeutetWerden können, giebt es auch auf letztere Weise gebildeteAdelsnamen wie der Toggenburger, der Landenberger. Dochsind Adelsnamen dieser Art in unsern Gegenden wenighäufig, oder sie bezeichnen die Periode des Uebertritteseines Geschlechtes aus dem Adel- in den Bürger- oder Bauern-stand. (Im Jahrzeitenbuch der Probstei Zürich comparirenunterm 12. März der Edelknecht [armiger] Walther vonLandenberg von Greifensee und sein Bruder Heinrich Landen-berger, Stiftskeller. Im Jahrzeitenbuch von Eglisau figurirendie Glieder des adelichen Geschlechtes von Lauffen anfangsdurchweg als Junker von Lauffen, dann unmittelbar vorder Reformation als Junker Lauffer.) Wenn wir beiläufigdie Namen der Ritterburgen etwas genauer ins Auge fassen,nach denen sich in der nordöstlichen Schweiz die ritterlichenGeschlechter doch zunächst benennen, als nach der Localitätihres Haupt- oder Stammgutes, wo sie vorzugsweise ihrenständigen Wohnsitz nehmen, so werden sich ungefähr fol-gende Schlüsse ziehen lassen.