Druckschrift 
Deutsche Familiennamen nach ihrer Entstehung und Bedeutung, mit besonderer Rücksichtnahme auf Zürich und die Ostschweiz
Entstehung
Seite
96
Einzelbild herunterladen
 

96

Knonau, von Siggingen, von Balderstorf, von Reitnau undvon Rieth ei m, ebenso die Keller von Riimlang, führen inSiegel und Wappen ein Hütchen, wie Zeller - Werdmiillerglaublich gemacht hat, ein Theil ihrer Amtstracht, wennsie dem Hofgerichte vorsassen; Siegel und Wappen derKeller dagegen zeigen ein anderes Attribut ihres Amtes,den Schlüssel.

Aber nur wenigen der Meyer- und Keller - Stämmegieng es so gut. Das Streben der Meyer und Keller, sichvon ihren Grundherren möglichst zu emancipiren, rief einemGegendruck von grundherrlicher Seite, über welchen Joh.Meyer, Bd. I, pag. 263, Näheres beibringt.Die Grund-herren machten energische Anstrengungen, die Meyer undKeller in die ursprünglichen Schranken ihrer Stellung zurück-zuweisen, oder die Meyer und Keller gänzlich zu beseitigenund an ihre Stellen Ammänner zu ernennen. Statt dererblich gewordenen Aemter schuf man dadurch Aemter mitBesetzung auf Wohlverhalten; an Stelle der Ausstattungmit Realrechten, wie solche mit dem Meyerthum und demKelleramt verbunden waren, setzte man die Besoldung derVerwaltungsbeamten, sei es in Gestalt fixer Bezüge, sei esin Gestalt von Theilgebühren gewisser Gefälle. Auf dieseWeise verloren viele Meyer und Keller ihre Stellung undtraten so aus dem Glanze anmassender Emporkömmlingein die Dunkelheit ihrer Hofgenossen zui-ück, indem sie vonall ihrer Herrlichkeit nichts mehr retteten als den Titel,den sie von nun an, entweder aus freien Stücken oder inFolge spöttischer Aufhalsung von Seite ihrer bisherigenUntergebenen, als Geschlechts- oder Familiennamen fort-behielten. Ein derartiges Verfahren der Beseitigung desMeyeramtes und des Kelleramtes schlugen besonders dieKlöster ein, wo es ihnen immer möglich wurde. Pfäfersliess das Meyeramt in Ragatz eingehen, Wettingen dasseinige in Uri, Luzern das in Stans, St. Gallen das inAppenzell, Hundwyl, Teufen, Fngelberg das in Wolfen-schiessen u. s. w. Rheinau besass, nach dem ältesten unserhaltenen Urbarbuch, im 14. Jahrhundert nirgends mehrauf seinen Frohnhofen Meyer oder Keller.