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Das Martyrologium des Nürnberger Memorbuches
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1515. Scliaab a. a. 0. 147 aus Bodmanns Urkunden-sammluug, Arcli. Darmstadt Y, 231: Urk. Albreclits vom Dienstagnach Neujahr 1515 „Aufnahme des Samuel Juden, genannt Buclieu-maclier, zu unseren und unsers Stifts todten Juden Greber ... also,daß er alle todte Juden, woher die gebracht werden . . . aufdem Judensandt um sein gewönlich Betonung begraben .. . soll.“

1794. Schaab a. a. 0.127: Bei der Belagerung der Stadtgeht das Haus auf dem jüd. Friedhof in Flammen auf.

1803. Das. 414'): Beschluss des Präfekten Jean Bon St. Andre,jüdische Leichen nur auf dem allgemeinen bürgerlichen Be-gräbnisplatz, Abteilung für Israeliten, zu begraben. BischofColmar erwirkt bei Napoleon, welcher 1804 in Mainz war, dieAufhebung des Beschlusses. Über 100 Leichen wurden bei Nacht-zeit exhumiert und auf dem alten israel. Friedhof beigesetzt, wasein Stein daselbst bezeugt.

Was von Grabsteinmaterial im Grunde des Begräbnisplatzesselbst, bei Abtragung von Festungsmauern, bei Ausschachtungenzu Yerkelirsanlagen und zu Neubauten gelegentlich gefundenwurde, ist im Nachfolgenden angegeben, wobei die heutigenAufbewahrungsorte der Leichensteine: alter israelitischer Fried-hof an der Mombacherstrasse mit F., Museum mit M. undeiserner Turm an der Eheinstrasse mit T. bezeichnet wurden.Auf den Abdruck einiger Inschriften von diesen Grabmalen beiLehmann (Die in der Nähe des Ludwigsbahnhofes in Mainzgefundenen jüd. Grabsteine in der Zeitschrift des Vereins zurErforschung der rheinischen Geschichte und Altertümer II, 226ft.;vgl. auch Hirsch, Jeschurun IV, 204—210, Klein, Jahrbuch f.Israeliten 1860, S. 70—75, Lehmann, Israelit III, 150) und beiMerx (Documents de Paleographie hebraique et arabe, Leyde1894, 48 und Tafel V, 3) weisen die Noten hin, in welchen auch

') Eine Beschwerde, anlässlich der Eröffnung dieses neuen bürgerlichenBegräbnisplatzes von den „nach dem Kriege und seit der Einsetzung der fran-zösischen Regierung“ aus Bretzenheim und Weisenau nach Mainz verzogenen60—80 jüdischen Familien unter dem 20. Prairial des Jahres XI der franz. Rep.an den „Oitoyen-Prefet du Mont-Tonnerre“ gerichtet, befindet sich (mit gleich-zeitigen Dokumenten über die Beitragspflicht der Weisenauer Juden für die Be-nutzung des Mainzer Friedhofs) im Mainzer Stadtarchiv. Auf Grund ihresinzwischen erworbenen „droit de eite“ bestreiten die jetzt in Mainz, früher inWeisenau und Bretzenheim ansässigen Juden ihren alteingesessenen MainzerGlaubensgenossen das Recht, von einer ihnen willkürlich auferlegten, ihre Kräfteübersteigenden Zahlung die Benutzung des Friedhofs abhängig zu machen. DerPräfekt überweist iu einer Randbemerkung die Eingabe dem Maire zur Erledigung.