XII
nannt, welche — namentlich zur Zeit des schwarzen Todes —ihre Glaubenstrene mit dem Leben bezahlen mussten. Vereinzelttreffen wir hier und dort auch Märtyrerlisten an, welche überOrt, Zeit und Umfang eines Martyriums berichten, aber als um-fassendes Quellenmaterial nicht gelten können. Nur das Gedenk-buch, welches unserer Edition zu Grunde liegt, vereint in einembesonderen Bande eine solche Fülle von Märtyrerlisten über dieJudenverfolgungen des Mittelalters von 1096 bis 1349, dasses vorzugsweise sich dazu eignet, Anlage und Zweck solcherSchriftdenkmäler klar zu stellen.
Der Inhalt eines solchen Buches kam ganz oder teilweisebei der Seelenfeier, die mit der feststehenden Formel Dv6i< "DT 1.... nctW „Gott möge gedenken der Seele . . . .“ anhob und inähnlicher Weise schloss, zur Verlesung. Die Spezial Verzeichnisseder Marterstätten und die Listen der gefallenen Opfer dagegenwurden nur am Sabbat vor dem Wochenfeste und am Sabbat vordem 9. Ab 1 ), dem Tage der Trauer um den Fall Jerusalems,in das Gebet eingeschlossen.
Tita derselben. Der ursprüngliche Name des Gedenkbuches war der Bibelentlehnt. Man nannte es entweder nach Mal. 3, 16 jriri *)SD 2 )oder nach Esther 6, 1 nuiDin 15D 3 ) „Gedenkbuch“. Späterwurde auch MCtt'J n"DCT 1SD 4 ) „Buch des Seelengedächtnisses“gebraucht, welcher Titel aber bald durch die allgemeine, füreine ähnliche Litteraturgattung auch in christlichen Kreisen üblicheBezeichnung Memorial- oder Memorbuch verdrängt wurde 3 ).
x ) Ursprünglich wurden die, 109G in der Rheingegend gefallenen Märtyrernur an dem erstgenannten Sabbat in das Gebet eingeschlossen, s. hebr. TextS. 3, 5, 8, 10.
-) Auch Isak b. Samuel nennt das von ihm geschriebene Gedenkbuch -12011-131, s. S. 85. Ygl. 2. Mos. 17,14.
3 ) Vgl. RGA. Sickron Jeliuda, S. 47a.
4 ) Titel der meisten weiter unten beschriebenen Memorbücher.
B ) TD'nS’D, -pyijiaD, “jiDiasa, vom lat. memoria abgeleitet. Andere Er-klärungen, wie z. B. die bei Wibel („Übersetzung eines alten Fragmenti voneinem jüd. Martyrologio“ in Fortgesetzte Sammlung von alten und neuen Sachen.Auf das Jahr 1740, S. 10—18) von "iaa „Betrübnis“, Spr. Sal. 17, 25, und BeiDelitzsch (Zur Gesch. der jüd. Poesie, S. 123) aus den Anfangsbuchstaben vonC'DITi Mi’Ö sind sicher falsch. Der bei den Katholiken übliche Name Me-morial- oder Memorienbucli stammt von der stereotypen Form „memoria . .welche neben „commemoratio“ und „obiit“ bei den Eintragungen in dieNekrologienzur Anwendung kam (M.G. Necrologia Germaniae I, 55, 71, 239, 347 ff. u. ö., II,202 u. ö.). So heisst es in S. Wilhelmi Constit. Hirsaug. lib. 2. cap. 17: In libromemoriali quemcumque vult (Prior) facit notari, sed non in regula absque domniabbatis licentia. Vgl. Du Cange, Glossarium med. et inf. latinitatis V, S. 337 ;