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Das Martyrologium des Nürnberger Memorbuches
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Ritualvorschriften'). Doch dürften eingehendere Forschungen,welche im Einzelnen sich hier nicht ausführen lassen, auf einhöheres Alter weisen, umsomehr da gleichartige Einrichtungender Kirche * 2 ) unmittelbar an einen Bericht der jüdischen Ge-schichte anknüpfen 3 ) und das Gebet für die Verstorbenen im

b S. Pardes49b; Machsor Vitry ed. Hurwitz, S. 345, §312, S. 392, §353;Rokeach §218; Schibbole haleket, ed. Buber, S. 30, §81 und in zahlreichenanderen Ritualwerken.

2 ) Wenn Zunz, Die Ritus . . . , S. 4, behauptet: „Reim und Seelenmessehaben die Juden von Anderen“, so ist dem entgegen zu halten, dass die Ent-lehnung aus fremdem Gottesdienste dem Geiste des Judentums durchaus wider-spricht. Wir vermuten vielmehr, dass das Umgekehrte der Pall ist, und das Gebetfür die Toten aus dem Judentum in das Christentum mitgenommen wurde, wie sovieles Andere. Der Nachweis aber, dass die Juden schon vor und während derEntstehung des Christentums Culthandlungen dieser Art pflegten, ist vorläufignicht zu führen. Auffällig bleibt immer, dass die älteren Diptychen, die Librivitae [viventium] und zum Teil auch die Nekrologien der katholischen Kirche inForm, Anlage und Ausführung viel Ähnlichkeit mit den jüdischen Memorial-büchern aufweisen, wie auch die Gebete für die Abgeschiedenen in den ältestenchristlichen Riten jüdisches Gepräge tragen (Renaudot, Liturgiarum orientaliumcollectio, Paris 1710). Vgl. u. a. Kaufmann, Sens et origine des symbolestumulaires de Fanden testament dans l’art chretien primitif in Revue XIY, 245 ff.Nach dem vorhandenen litterariselien Materiale zu urteilen, scheinen aller-dings die Gedenkbücher eine Neuschöpfung des Mittelalters zu sein, denndie ältesten dieser Bücher heben mit der Erinnerung an Gelehrte an, welchein der 1. Hälfte des 11. Jahrhunderts gestorben sind, wie mit R. Gerschomund R. Simon, dem Grossen. Auch scheint Raschi (gest. 1105) den Gebrauchder Seelenfeier in abendländischen Gemeinden, wie er im Morgenlandeüblich war (s. Raschi zu Jebamot 122 a), und eine den katholischen Diptychenähnliche Litteraturgattung- in jüdischen Kreisen nicht gekannt zu haben, weil erNidda 30 b DplD, welches nach Mischna Sabbat XII, 4.5 (DpDD Fall TTt ’lty)sicher identisch ist mit dem altrömischen Diptychon (von ä(c und tvtvGGhy =doppelt gefaltet, doppelt zusammengelegt,) als EYlri” )m pamatz pnri „Tafelnauf welche die katholischen Geistlichen schreiben“ bezeichnet. Doch diese Ar-gumente beweisen nichts gegen ein höheres Alter, denn in den Stürmen, welcheüber die Judenheit seit dem Ende des 2. Staatslebens hereingebrochen sind, istwohl mancher altehrwürdige Brauch samt den Urkunden, welche ihn verbrieften,der Vergessenheit anheimgefallen. Über die einschlägige katholische Litteraturvgl. Hirsch, Über Diptychen, Necrologien und Verbriideruiigshücher im Mittel-alter mit besonderer Rücksicht auf die Kronländer Österreichs. Programm desGjnnnasiums in Graz 1865; Zappert, Über sogen. Verbrüderungsbücher undNekrologien im MA. in den Sitzungsliericliten der Akademie der AVissenschaftenin AVien, Phil.-liist. Klasse X, S.417ff.; Molinier, Les obituaires francais aumoyen äge, Paris 1870; Ebner, Die klösterlichen Gebets-Verbrüderungen biszum Ausgange des karolingischen Zeitalters, Regensb. 1890, und die Besprechungdesselben von S. Herzberg-Fränkel in den Mittheilungen des Instituts fürösterrr. Gescliichtsforsclning XIV, S. 129 f.

3 ) 2. Makkab. 12, 39—45; vgl. dazu S. Augustin., De cura pro mortuis ge-renda, c. 1, n. 3.