Druckschrift 
1 (1805)
Seite
364
Einzelbild herunterladen
 

den, auf dem Gebäude fkehn, die Flecke, welche zuExerzier-Reir - Vergnüguugsplätzen augeweuöet wer-den und der größte Dheil der Zier- und Kunstgarten, derBleichplätze und andrer zn Fabrikanlagen gebrauchtenGrundstücke, insofern diese letzter« bloß für den in-ner,, Bedarf genutzt werden. Alle dergleichen Grund-stücke, welche bei vielen Städten mehr Grund undBoden einnehmen, als die zu ächten Einkommen be-nutzten Grundstücke, tragen kein National - sondernZirkulationseinkommen; sie find als ein für die Be-quemlichkeit, das Vergnügen und das Wohllebender Nation nothwendigcr Aufwand zu betrachten,der von den, Nationaleinkommen bezahlt werdenmuß; ein Blcichplatz, ein Hofraum, ein Ziergarten,ein Bauplatz in der Stadt wird oft zebn und mehr-fach theurer bezahlt als das fruchtbarste Stück Ackervon derselben Größe ausserhalb der Stadt oder aufdem Lande und z. B. in Berlin wird mancher Mor-gen Land mit Zooo Rthl. bezahlt, der in Hinsichtauf seine innere Beschaffenheit eine Meile von derStadt mit 20 Rthl. theuer genug bezahlt feyn wür-de, und diese Zooo Rthl. kragen dennoch in vielenFällen reichliche Zinsen, welche aber das Einkommender Nation nicht um das Geringste vermehren. DerKäufer nutzt nemlich diesen theuren Fleck Landes durchVcrmiethung der darauf errichteten Gebäude, durchAnlegung eines Vergnügungsplatzes für andre Be-wohner der Stadt, oder auf eine andre ihm vorteil-haft scheinende Art, und ihm reproduzirt also der Bockden nicht das Geringste, sondern die Zinsen müssen ihmvon dem ächten Einkommen derer bezahlt werden, dieseine Gebäude bewohnen, oder feinen Belustigungs-ort besuchen.