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oder doch das auf ihr Antheil kommende Mahlgeldzu bezahlen; dieser Profit kann aber nicht als na-türlicher Ertrag einer Mühle angesehen werden, denner wird nur durch eine Abgabe bewirkt, und diesedritte Portion würde ganz wegfallen, wenn derStaat diese Monopole abschasste und allen seinenUnterkhanen freie Konkurrenz gestattete; dann wür-de der Ertrag aller Mühlen nur auf die zwei er-sten Portionen, aus Arbeitslohn und Kapikalgewinnsteingeschränkt werden, und die Pachtsumme, die voneiner Mühle gezogen werden könnte, würde nichthöher seyn, als die landesüblichen Zinsen des Kapi-tals betragen, das an den Bau und an die Erhal-tung einer Mühle gewendet werden muß.
Eine gleiche Beschaffenheit hat die Verpachtungder Brauereien, Brantweinbrennereien, Glashütten,und Ziegelbrennereien, wobei aber zu bemerken ist,daß bei allen dergleichen Anstalten, welche viel Brenn-material konsumiren, der eigentliche Ertrag aus derBenutzung der Forsten oder der Torsgräbereien ge-< , Wonnen wird, und daß also wenigstens da, wo freie
Konkurrenz der Käufer und kein Zwangsrecht stattfindet, und wo Privatpersonen auch dergleichen An-stalten anlegen und benutzen dürfen, das Einkommenvon diesen Nutzungen als ächtcS Einkommen vonGrund und Boden angesehen werden kann; da invielen Gegenden die einzige oder doch verhältniß-mäßig beträchtlichste Nutzung der Forsten aus der-gleichen Gewerben entsteht. Nur bei den Braue-reien ist in den mehresten königlichen Ämtern diesel-be Berechnung, die bei den Mühlen gemacht wur-de, anwendbar, und ihre Pachtsumme würde auch
nicht