jährlichen Ertrag der Domänen in allen preußischenProvinzen zu der runden Summe von 7,^00,000Nthlr. annehmen, unter welcher Summe aber alleDomänenkassengesälle, welche nicht zu den verpach-teten Grundstücken und Nußungen der Domänen ge-hören, als z. B. Zölle, nicht mit begriffen sind.
Die Pachtsumme der Domänenämter entstehtnicht bloß aus dem reinen Ertrage der den, Pächterübergebenen Grundstücke, sondern auch aus einemTheile des reinen Ertrags solcher Grundstücke, wel-che den Mediatuuterthaueu des Amts gehören. Die-se Mediatunterthanen geben von dem Ertrage ihrerGrundstücke bestimmte Abgaben an das Amt, unterdem Titel: Pacht, Erbpacht, Zinse, ZinSkorn, Zehentre. und zum Thcil Dienstgeld; oder wo das letztrenicht ist, leisten sie Dienste, die den Pächtern darummit in Einnahme gebracht werden, weil sie ihnenGesindelohn und Erhaltung des Zugviehes ersparen.Bei den königlichen Ämtern sind auch viele Indu-strie- und Fabrikanstalten, welche nur Zirknlakions-vder unächteö Einkommen geben, und welche eigent-lich bürgerliche Gewerbe sind, als Mühlen aller Art,Brauereien, Brantweinbrennereien, Ziegeleien, Glas-hütten re. und aus diese ist die oben angeführte Fra-ge anwendbar: ob der Staat bürgerliche Gewerbe
selbst betreiben oder aus seine Rechnung betreibenlassen soll? Ihr Ertrag ist in der Regel nicht äch-tes unmittelbar aus Grund und Boden gezogenesEinkommen, sondern es isi die Zinse eines in irgendeine Fabrikations - oder Judustrieanstalt verwende-ten Kapitals, oder dag durch Monopole zu einemreinen oder Pachtcrtrage gebrachte Arbeitslohn.