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1 (1805)
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sind gleichsam Anweisungen auf das Nationaleinkom-men des Landes, dessen Einwohner diese Arbeitenkaufen, und sie müssen also, um in der Berechnungdes Ganzen nicht irre zu gehn, zu unserm National-einkommen hinzu dagegen die Summen, welchewir dem Auslande für Arbeitslohn und Zinsen derdazu verwendeten Kapitalien bezahlen müssen, vondiesem Einkommen abgerechnet werden; die Berech-nung der ersiern Summe ist im preußischen Staateleichter, als die der letzter»; bei der Berechnung dererster» geben uns die Fsbrikentabcllen wenigstenseine ungefähre Übersicht, zu der Berechnung der letz-kern fehlen uns alle Data, und da vorzüglick dieMaxime, so viel Arbeitslohn vom Auslande zu ver-dienen, als nur möglich ist, und ihm dagegen fürArbeitslohn nichts zuzuwenden, in unserm Staate inneuern Zeiten mit so großer Aufmerksamkeit befolgtworden ist, daß fast alles, was in die letztre Klassegehört, als Kontrebande betrachtet werden muß, soist eine Berechnung dieser Ausgaben der Nation,oder des Anthcils, den fremde. Nationen an unsermNationaleinkommen haben, gar nicht ausführbar.

Wenn der iährliche Gewinnst der industriösenKlasse vom Auslande berechnet werden soll, so mußvon den an die Ausländer verkauften Waaren derWert des rohen dazu gebrauchten Materials vorherabgezogen werden: dieses rohe Material ist entwe-der im Lande erzeugt, und ist dann schon bei demNationaleinkommen vom Grund und Boden mit be-rechnet, oder es'ist selbst ein ausländisches Produkt,und muß in diesem Falle wieder mit inländischenProdukten oder Gütern bezahlt werden; in beiden