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Sechste Abtheilung.
Nationaleinkommen des preußischen Staats von derFischerei.
verschiedenen Gegenden des preußischen Staatsist dieses Gewerbe für das Nationaleinkommen wich-tig, aber es fehlen mir hinlängliche Notizen, um ei-ne Berechnung des Ganzen anlegen zu können. Nachden in verschiedenen Provinzen angenommenen Tax-priuzipien der Landschaft, wird die Fischerei zu 6,g, bis 12 Gr. reinen Ertrag auf jedes TausendRthlr. vom Kapitalwert der Guter angeschlagen;wenn der reine Ertrag von der Fischerei für ^teldes Tokalertrags angenommen wird, so kann letzte-rer zu i Nthlr. i Nthlr. 12 Gr. bis 2 Rthlr., alsoin oer Mittelsumme zu 1 Rthlr. 12 Gr. angesetztwerden.
Nach der weiter unken folgenden Zusammen-rechnung des reinen Ertrags und des Kapitalwertealler achtes Einkommen bringenden Grundstücke be-trägt die Summe des letztern 1997,2^0,000 Rthlr.Der Totalertrag von der Fischerei würde also zu1 Rthlr. 12 Gr. für jedes Tausend 2,996,000, derreine Ertrag 7^9,000, und der Kapitalwert allerFischereien in dem preußischen Staate 18,72^00Rthlr. betragen.
Die Teichstscherei ist in einigen Gegenden einsehr ansehnlicher Nutzungsartikel: in der HerrschaftPrzygodzyce in Südpreußen ist Sie Teichnutzung zugooo Rthlr. jährlichen Pachterkrag angeschlagen.