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1 (1805)
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Ackerbau, bei der Fischerei und zum Theil bei demBergbau das Arbeitslohn bezahlt, sondern wo dasArbeitslohn von dem Nationaleinkommen bezahltwerden muß. Um in der Folge meiner Betrachtun-gen kurzer und darum deutlicher zu werden, will ichdas Nationaleinkommen durch achtes und das Zir-kulationseinkommen durch unächteS Einkommen aus-drücken, welche Benennungen der Sache selbst ganzangemessen sind.

Der größte Theil der Bewohner unsrer kulti-vierten Staaten hat unmittelbar keinen Antheil anden in dem Staate erzeugten jährlich wiedcrkehren-den genießbaren Gütern, sondern er muß diesen An-theil sich aus eine andre Art mittelbar zu verschaffensuchen. Wenn die Nation wie es bei neu ent-standenen Kolonieen der Fall ist bloS aus solchenFamilien besteht, welche an Grund und Boden desLandes einen größern oder geringern Antheil besitzen,so findet man in diesem Staate nur achtes Einkom-men, und jede Familie produzirt selbst so viel ge-nießbare Güter, als sie zu ihrer Erhaltung nötighat, oder sie sucht sich die ihr noch fehlenden durchTausch gegen die ihr überfiüssigen Güter von andernFamilien zu verschaffen; jemehr aber diese Nationin der Kultur steigt, jemehr sich durch den Überschuß,den die produzirende Klasse an achtem Einkommenüber ihr notwendiges Bedürfnis gewinnt, die inöu-striöse Klasse in derselben bildet, welche keinen An-theil an Grund und Boden besitzt, um desto höhersteigt die Summe des unächten Einkommens in die-ser Nation.

Auf rechtmäßigem Wege kann ein Mensch, der