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1 (1805)
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sind unsre gewönlichen Sisieme und Lehrbücherder Kameralwifsenschaft selbsi schuld; sie lehrenden Anschlag einer Bcantweinbrennerei, einerTeerhütte und einer Grötzmühle machen; sie leh-ren, wie viele Fäden die Leinwand und der Taskim Auszugs und Einschläge haben müsse, aber was Zirkulation und Nationalreichkhum sey,das isi bei ihnen nicht zu finden; sie lehren, wieKäse gemacht, und wie Eisen geschmolzen wird,aber sie lehren nicht, wie der Ackerbau, derHandel und alle Gewerbe Einfluß aus denWohlsiand d»s Staats und seiner Bewohnerhaben; sie lehren, durch welche Mittel man die9Itaikäfer vertreiben kann, aber sie lehren nichtdas für den Zweck der Staatswirtschast wohl-thätigsie Verhältniß aller einzelnen Klassen imStaate. Kurz sie lehren das, was demKameralisten in einzelnen Fällen nützlich seynkann, aber nicht das, was ihm in allen Fal-ken nicht bloß nützlich sondern unentbehrlich isi.

Wenn die Empyriker in der Staatswirk-schafk an der Möglichkeit allgemein geltenderGrundsätze für diese Wissenschaft zweifeln, undalle vorkommenden Fragen nach den jedes-maligen Umständen entscheiden wollen,so setzen sie die Staatswirtschaftswifsenschafkselbsi von der Würde einer Wissenschaft