Druckschrift 
1 (1817)
Entstehung
Seite
475
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Dritte Constitution vom 15. März iZo;. 47Z

darüber die Meinung des National-Tribunals cinge-hohlt hat.

29. In der Abwesenheit Ihrer Hochmögenden kannder Rathspcnsionair die Ausführung eines Urthels suspen-dircn. In diesem Fall ist er aber doch verpflichtet, beider nächsten Sitzung es Ihren Hochmögenden anzu-zeigen.

30. Das Recht, Friedens-, Allianz- undCommerztractatc zu ratificiren, steht aus-schließlich der Versammlung Ihrer Hoch-m ögcnden zu; allein die geheimen Artikel, welche indiesen Tractaten enthalten seyn möchten, sind dieser Ra-tification nicht unterworfen. Diese Artikel können abernie mit den bekannten Artikeln im Widerspruche stehen,noch der Integrität des batavischcn Gebiets nachthei-lig seyn.

Zi. Keine Kriegserklärung kann ohne vor-läufiges Dccret Ihrer Hochmögenden, auf den Vorschlagdes Rathspcnsionairs erlassen, statt finden.

32. Die Mitglieder der Versammlung Ihrer Hoch-mögcnden kommen gewöhnlich zweimal des Jahres zu-sammen, nämlich vom izken April bis zum isten Ju-ni, und vom istcn December bis zum 15 tcn Januar.Der Rathspensionair kann sie auch, so oft er cs für-thig erachten wird, außerordentlich zusammenberufen.

ZZ. Am isten Deccmbcr eines jeden Jahres trittein Dritthcil von den Mitgliedern der Versamm-lung Ihrer Hochmögenden aus. Das Erstemal wirddie Ordnung des Austrctens durch das Loos, an demTage der ersten Zusammenkunft, bestimmt. Das ersteAustretcn wird am isten Dccember 1806 erfolgen.

34. Als Entschädigung für die Reisekosten und denAufenthalt in der Residenz, genießen die Mitglieder der