Druckschrift 
1 (1817)
Entstehung
Seite
360
Einzelbild herunterladen
 

Die Niederlande.

',60

heitsanstalten, Bildung der Nationalsittcn,Beförderung des öffentlichen Unterrichts, undder Künste und Wissenschaften gehören;einen der Nationalökonomie, die sich auf Kauf-handel, Seefahrt, Fischereien, Fabriken, Ge-werbe, Landbau, und alle andern Erwerbs-mittel erstreckt.

9Z. Diese Agenten werden durch den Vollziehungs-rath eingestellt, mit einer Instruction, welche der stell-vertretende Körper entwirft, und mit einem jährlichenGehalt von neuntausend Gulden jeder.

94. Jeder Agent ernennt für sich einen beständigenSccretair, und andere Bediente, die zu seinen verschie-denen Bureaux erfordert werden, mit Instruction undGenehmigung des Vollziehungsraths.

Auf den Antrag des Vollziehungsraths bestimmt derstellvertretende Körper den Jahrsgehalt für die Secre-tairs und andre Bedienten der Agenten.

95. Jeder Agent ist dem Vollziehungsrathe alleinverantwortlich für alle die Versäumnisse oder Nachthcile,die aus fehlerhafter Leitung seines besonder« Fachs demLande Zuwachsen könnten.

96. Die Agenten bilden unter einander nie einenbefondcrn Rath, sondern sind bestimmt, jeder an seinenbesonder» Wirkungskreis, gebunden.

97. Außer den Agenten, ernennt der Vollziehungs-rath, außer seiner Mitte, Commissarien, sowohl beidem Departemcntsregierungcn und Gerichtshöfen, alsbei den Gemeinderegierungen, und in Kriegszciten beider Kriegsmacht zu Wasser und zu Lande.

Diese Commissaricn, bestimmt die schleunige undgenaue Befolgung der Gesetze und Beschlüsse zu sichern,empfangen', für eine bestimmte Zeit, ihren Auftrag und