Erste Constitution vom 25. April 1798- 359
„zuarbciten, und zu dem Ende alles genau zu befolgen,„was mir in meiner obgedachtcn Eigenschaft durch die„Constitution vorgeschrieben ist, und durch das Gesetz„wird befohlen werden.
„Dies gelobe ich auf meine Bürgertreue!"
Den beiden Kammern des stellvertretenden Kör-pers wird eine von ihm eigenhändig geschriebene und Un-terzeichnete Abschrift dieser Angelobung zugeschickt.
89. Der Vorsitzer des Vollziehungsraths ist Be-wahrer des großen Nationalsicgels, und paraphirt.Alle auszufertigende Befehle und Beschlüsse der vollzie-henden Gewalt werden durch ihn unterzeichnet.
90. Alle Beschlüsse des Vollzichungsraths werdendurch die Mehrheit der gegenwärtigen Mitglieder, diean der Zahl wenigstens drei seyn müssen, genommen.
91. Cr hat zu seinem Dienste einen allgemeinenSecretair, außer seinen Mitgliedern, der in Betreffaller in - und ausländischen Angelegenheiten allein in fei-ner Verpflichtung steht; ferner eine bestimmte Anzahlvon Agenten, die nöthigen Commissairs, einen Staats-boten , und eine erforderliche Anzahl Boten. (SicheReglement, Buchst. 6.)
92. Der Vollziehungsrath hat, um seine verschie-denen Geschäfte zu besorgen, folgende acht Agenten,als;
einen der auswärtigen Verhältnisse;einen des Seewesens;einen des Krieges; '
einen der Finanzen;einen der Justiz;
einen der innern Polizei und Aufsicht über den Zu-stand der Deiche, Straßen und Wasser;einen der Nationalerziehung, wozu die Gesund-