Die Niederlande.
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in Beschlag genommen, und zum Vorthcil der Republikverkauft werden.
Der stellvertretende Körper sorgt dafür, daß beiVollziehung dieses Gesetzes, in Rücksicht auf die zurück-gelassenen unglücklichen Kinder und Familien, die Un-schuld nicht mit und wegen der Schuldigen leide.
36. Die Folter wird im ganzen Umfang der Repu-blik abgeschafft.
Z7. Alle Erkenntnisse und Urtheilsprüche müssenöffentlich gefallt werden.
38. In der ganzen Republik soll allein im Namenund von wegen des batavischen VolkesRecht gesprochen werden.
39. Jeder Bürger ist unantastbar in seiner Woh-nung. Gegen seinen Willen darf man dieselbe niemalsbetreten; es sei) denn in kraft einer Ordre, Befehls oberVerhastsdeercts von einer dazu befugten Gewalt.
40. Niemand kann des geringsten Theiles seinesEigcnthums, ohne seine Einwilligung, beraubt werden,außer in dem Fall, wo die öffentliche, durch die stell-vertretende Gewalt anerkannte, Nothwendigkcit solchesfordert, und zwar nur nach vorgangigcr billiger Schad-loshaltung.
41. Das Gesetz soll keine andere Strafen austegcn,als die, welche für die allgemeine Sicherheit durchausnothwendig sind.
42. Jeder Bürger hat das unveräußerliche Recht,eine schriftliche und von ihm eigenhändig UnterzeichneteAnklage gegen diejenigen seiner Mitbürger, sic mögen inAemtern stehen oder nicht, constituirtc Gewalten odereinzelne Glieder derselben seyn, einzureichcn, durch wel-che, seiner Meinung nach, die Gesetze entweder zu sei-nem individuellen oder zum allgemeinen Nachtheil der