Nap.Zusaßark.zud.R«ichSv.v.22.Apr.r8rz. 309
linge in directer Linie vom Aeltesten zum Aeltesten. DieZahl der Pairs ist unbeschrankt. Die Annahme anKindesstatt gibt dem Adoptirten die Pairswürde nicht.Die Pairs wohnen den Sitzungen im Listen Jahre bei,haben aber erst im LZsien berathschlagende Stimme.
Z. Den Vorsitz in der Pairskammer führt der Reichs-erzkanzler, oder im Falle, der im Listen Artikel desSenatusconsults vom 28. Floreal Jahr 12 voraus-gesehen ist, ein von dem Kaiser besonders dazu hezeich«netes Mitglied der Kammer.
6. Die Mitglieder der kaiserlichen Familie nach Ord-nung der Erblichkeit sind von Rechtswegen Pairs. Siehaben Sitz nach dem Präsidenten. Sie wohnen imi8ten Jahre den Sitzungen bei, haben aber erst imListen berathschlagende Stimme.
7, Die zweite Kammer, Repräsentanten-kammer genannt, wird vom Volke erwählt.
8- Die Zahl der Mitglieder dieser Kammer ist 629.'Sie müssen wenigstens 25 Jahre alt seyn.
9. Der Präsident der Repräsentantenkammer wirdbei Eröffnung der ersten Session von der Kammer er-nannt. Er bleibt bis zur Erneuerung der Kammer imAmte. Seine Ernennung iss der Bestätigung des Kai-sers unterworfen.
10. Die Repräsentantenkammer untersucht die Voll-machten der Mitglieder, und spricht über die Gültigkeitder streitigen Wahlen.
n. Die Mitglieder der Repräsentantenkammer er-halten für Reisekosten, und während der Session, dievon der constituirenden Versammlung decretirte Entschä-digung.
i2. Sie können immer wieder gewähltwerden.