Druckschrift 
1 (1817)
Entstehung
Seite
280
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2 80 Frankreich.

Worten: N. (Name des Kaisers) von Gottes Gna-den und durch die Constitutionen Kaiser der Franzosen,allen Gegenwärtigen und Künftigen Unsern Gruß. DerSenat, nach Anhörung der Redner des Staatsrathcs,hat beschlossen, und Wir verordnen, wie folgt:" >Ist es ein Gesetz:der gesetzgebende Körper hat den...(Datum) folgendes Decret erlassen, zufolge des im Na-men des Kaisers gethanen Vorschlages, und nach Anhö-rung der Redner des Staatsrathcs und der Sectionendes Tribunats; befehlen und verordnen, daß Gegen-wärtiges mit den Staatsinsiegeln versehen, in das Ge-setzbulletin eingcrückt, allen Gerichtshöfen, Tribunalenund Verwaltungsbehörden zugesandt werden soll, daß esin ihre Register eingetragen, beobachtet, und auf derenBeobachtung von ihnen gehalten werde; und ist derEroßrichter gehalten, über die Bekanntmachung dessel-ben zu wachen."

141. Die exekutorischen Ausfertigungen der Ur-theilssprüche lauten:N. von Gottes Gnaden unddurch die Constitutionen Kaiser der Franzosen, allen Ge-genwärtigen und Künftigen unsern Gruß. Der Ge-richtshof von..., oder ist es ein Gericht erster Instanz,

das Gericht von... hat folgendes Urtheil erlassen___

Befehlen und verordnen allen dazu aufgeforderten Huis-siers, dies Urtheil in Vollziehung zu setzen; Unsern Ge-neralprocuratoren und Procuratoren dasselbe auszuüben;allen Unsern Commandanten und Officiercn der öffentl.Gewalt, wenn sie dazu aufgefordert werden, gewaffneteHülfe zu leisten. Au Beglaubigung dessen ist das ge-genwärtige Urtheil vom Präsidenten des Gerichtshofesoder Gerichts, und vom Gerichtsschreiber unterschrie-ben."