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Frankreich.
tioneu der Rcchnungskammer und der Finanzverwaltunzdem Kaiser zur Audienz.
43- Der Connetable ist gegenwärtig, wennder Kriegsminister und dcr Dircctor des o'sscntl. Schatzesjährlich dem Kaiser die Verfügungen Vorschlägen, umdas Verthcidigungssystem der Grenzen, die Unterhal-tung, Ausbesserung und Verproviantirung der Festungenzu vervollkommnen. Er legt den Grundstein zu allenfesten Platzen, deren Errichtung befohlen wird; er istGouverneur aller Kriegsschulen. Wenn der Kaiser nichtselbst den Armeccorps die Fahnen übergibt; so gibt sieihnen der Connetable in des Kaisers Namen. Er mu-stert, in Abwesenheit des Kaisers, die kaiserliche Garde.Er kann den Vorsitz führen im Kriegsgerichte, wenn derOberbefehlshaber einer Armee eines bestimmten Ver-brechens beschuldigt wird. Er präsentirt die Rcichs-marschalle, die Generalobersten, Generaliuspectoren,Generale und Obersten, ihren Eid in die Hände desKaisers abzulegen. Er empfangt den Eid der Majore,der Bataillons- und Schwadrons-Chefs. Er setzt dieMarschallc des Reiches ein, präsentirt die Generale,Obersten, Majore, Bataillons-und Schwadrons-Chefszur Audienz bei dem Kaiser; er unterzeichnet die Patenteder Armee und der Militairpersoncn, die Staatspensio-naire sind.
44- Der Großadmiral wohnt der jährlichenSitzung bei, in welcher der Secminister dem Kaiser überden Zustand der Secrüstungcn, der Zeughäuser und derVerproviantirung Bericht erstattet. Er empfängt jähr-lich und übergibt dem Kaiser die Rechnungen der Kasseder Seeinvaliden. Im Kriegsgerichte über einen Ad-miral, Viceadmiral und Contreadmiral kann er denVorsitz führen. Er präsentirt die Admirale, Vice - und