Organ. Senatusconsulta v. 2. u. 4-Aug. 1802. 237
2) Auszug aus dem Protocoll des Er«halcungs-Senats, vom 16. Th er ml«dor des io. Jahres der Republik(4. August i 8 0 2.).
Der Erhaltungs-Senat, ln der durch den 9o.Artikclder Constitution vorgeschriebenen Zahl der Mitgliederversammelt;
Nach Einsicht der Botschaft der Consuln der Repu-blik, vom heutigen Tage, welche die Absendung dreierSprecher der Regierung ankündigt, die beauftragt sind,dem Senat den Entwurf eines Eenatusconsultums zuOrganisirung der Constitution vorzulcgen;
Nach Einsicht des gedachten Entwurfs eines Scna-tusconsultums, welcher dem Senat durch die BürgerRcgnier, Portalis und Dessollcs, Staats-rathe, zufolge eines Beschlusses des ersten Consuls derRepublik, vom nämlichen Tage, vorgelegt worden ist;
Nach angchörtcm Dortrag der Sprecher der Regie-rung über die Beweggründe des gedachten Entwurfs;
Und nach gepflogener Berathschlagung über den Be-richt, der ihm durch seine, in der Sitzung vom n. die-ses Monats ernannte, Spccialcommission erstattet wor-den, beschließt, wie folgt:
Erster Titel.
1. Jeder Fricdensgeri'chts-Bezirk hat eine Kantons«Versammlung.
2. Jeder Communal-Bczirk, oder jeder Untcrpra«fectur-District, hat ein Bczirk's-Wahlcollcgium.
3. Jedes Departement hateinDcpartements-Wahl-collcgium.