Druckschrift 
1 (1817)
Entstehung
Seite
227
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Vierte Constitution vom iz. Dec. 1799. 227

Vaterland seit dem 14. July 1789 verlassen haben,nicht in denen, durch die gegen die Ausgewanderten ge-gebenen Gesetze gemachten, Ausnahmen begriffen sind,zugeben werde; sie verbietet auch alle neue Ausnahmenin diesem Stucke.

Die Güter der Ausgewanderten sind unwiderruflichder Republik heimgefallen.

94. Die fränkische Nation erklärt, daß nach einemgesetzmäßig vollzogenen Verkaufe von Nationalgütern,sie scycn welchen Ursprungs sie wollen, der rechtmäßigeErwerber davon nicht außer den Besitz derselben gesetztwerden könne; und soll der Dritte, welcher sic in An-spruch nehmen dürfte, wenn Gründe dazu vorhandensind, aus dem Nationalschatz entschädigt werden,

95. Gegenwärtige Constitution soll unverzüglichdem fränkischen Volke zur Annahme vorgelegt werden.

Gegeben zu Paris den 22. Frimaire des Jahres 6.der einen und uncheilbarcn fränkischen Republiken! iZ.Dec. 1799),

Unterschrieben: Regnier, Präsident der Commissiondes Raths der Alten; Jacqueminot, Präsi-dent der Commission des Raths der Fünfhundert;Rousseau, Vernier, Secretarien der Com-mission des Raths der Alten; Alexander Ville -kard, Fregevillc, Secretarien der Commissiondes Raths der Fünfhundert; Roger Ducos,Siepes, Buon aparte, Consuln; P. C. Laus-sat, Fargues, N. Beaupuy, Bcauvais,Cabanis, Pertin (aus dem Wasgau-Depar-tement), Dcpere, Cornct, Ludot, Gi.rot-Pouzol, Lcmeroier, Chatry La-fosse, CH ölet (aus der Gironde), Cai kleiner,Bara, Chassiron, Eourlay, Peree (aus