Druckschrift 
1 (1817)
Entstehung
Seite
140
Einzelbild herunterladen
 

i4<r Frankreich,

Z. Die Verbindlichkeiten eines Jedengegen die Gesellschaft bestehen dann, sic zu ver-theidigcn, ihr zu dienen, den Gesetzen unterthan zuleben, und die, welche dessen Organe sind, zu verehren.

4. Keiner ist guter Bürger, wenn er nichtguter Sohn, guter Vater, guter Bruder, guter Freund,guter Gatte ist.

F. Keiner ist ehrlicher Mann, wenn er nichtaufrichtiger und gewissenhafter Beobachter der Gesetze ist.

6. Werdie Gesetze offenbar verletzt, erklärtsich in Kriegszustand mit der Gesellschaft.

7. Wer den Gesetzen, ohne sie offenbar zu verletzen,d urch L ist 0 der Feinh c it au swei ch t, verletzt dasInteresse Aller; er macht sich ihres Wohlwollens undihrer Achtung unwürdig.

8. Auf der Erhaltung des Eigenthums be-ruhen der Ackerbau, alle Erzeugnisse, alle Quellen derArbeit, und die ganze gesellschaftliche Ordnung.

9. Jeder Bürger ist dem Vaterlande und derErhaltung der Freiheit, der Gleichheit und desEi ge nt hu ms, so oft ihn das Gesetz zu deren Ver-teidigung aufruft, seine Dienste schuldig.

D

st

I:

Constitution.'

Art. 1. Die fränkische Republik ist Eineund untheilbar.

2. Die Allgemeinheit der fränkischenBürger ist der Souverain.

Erster Titel.

Eintheilung des Gebietes.

Z. Frankreich ist in . .. Departements ab-getheilt.