Zweite Constitution vom s^.Juny 179z. 127
60. Wenn Reklamation geschieht; so beruft dasgesetzgebende Corps die Urversammlungcn ein.
Von der Ueberschrift der Gesetze und derDecrete.
6r. Die Gesetze, die Dekrete, die Urthcilssprücheund alle öffentliche Verhandlungen sind überschricben:Im Namen des französischen Volkes, im.... Jahr der französischen Republik.
Von der vollziehenden Gewalt.
62. Es gibt einen Vollzichungsrath, bestehend aus24 Mitgliedern.
63. Die Wahlversammlung eines jeden Departe-ments ernennt einen Candidaten. Das gesetzgebendeCorps wählt aus dieser Generalliste die Mitglieder desVollziehungsrathes.
64. Es wird erneuert durch die Hälfte jeder Legis-latur, während der letzten Monate ihrer Sitzung.
6z. Dem Vollziehungsrathe kommt die Leitung undOberaufsicht der allgemeinen Administration zu. SeineLhätigkeit beschränkt sich auf die Vollstreckung der Ge-setze und Dekrete des gesetzgebenden Corps.
66. Er ernennt, aber nicht aus seiner Mitte, die höch-sten Agenten der allgemeinen Verwaltung der Republik.
67. Das gesetzgebende Corps bezeichnet die Zahlund Geschäfte dieser Agenten.
68. Diese Agenten bilden kein Conseil. Sic sindvon einander verschieden, und stehen unter sich in kei-ner unmittelbaren Beziehung. Sie üben keine persönlicheGewalt aus.
69. Der Vollziehungsrath ernennt, nicht aus seinerMitte, die auswärtigen Agenten der Republik.