Druckschrift 
1 (1817)
Entstehung
Seite
125
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Zweite Constitution vom 24.JUNY179Z.' 125,

Von den Functionen des gesetzgebendenCorps.

FZ. Das gesetzgebende Corps schlagt Gesetze vor/und fertigt Decrcte aus.

54. Unter dem allgemeinen Namen Gesetz sind dieVerfügungen des gesetzgebenden Corps verstanden, wel-che betreffen:

Die bürgerliche und peinliche Gesetzgebung;

Die Generalvcrwaltung der Einkünfte und gewöhn-lichen Ausgaben der Republik;

Die Nationaldomainen;

Die Aufschrift, den Gehalt, das Gepräge und dieBenennung der Münzen;

Die Kriegserklärung;

Jede neue allgemeine Eintheilung des französischenGebiets;

Den öffentlichen Unterricht;

Oeffentliche Ehrenbezeugungen zum Andenken großerMänner.

FF. Mit dem besonder» Namen Deeret sind allediejenigen Verfügungen des gesetzgebenden Corps bezeich-net, welche betreffen:

Das jährliche Etablissement der Land - und See-kriegsmacht;

Die Genehmigung oder das Verbot des Durchzugsfremder Truppen durch das französische Gebiet;

Die Einführung auswärtiger Kriegsschiffe in dieHäfen der Republik;

Die Maasregeln für die allgemeine Sicherheit undRuhe;

Die Vertheilung der jährlichen und augenblicklichenUnterstützungen und der öffentlichen Geschäfte;