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1 (1817)
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Frankreich.

maßen bekannt gemacht: die vereinigten Bür-ger in der Urversamlung zu.an der

Zahl .. .. Votirende, stimmen für, oderstimmen gegen, nach der Majorität von

Von der Nationalrepräscntation.

21. Die Bevölkerungszahl ist die einzige Basis derNationalrcpräsentation.

22. Auf 40,000 Individuen wird ein Deputkrtcrerwählt.

23. Jede Urverfammlung, welche aus einer Volks-menge von 59,000 bis 41,000 Seelen gebildet wordenist, ernennt unmittelbar einen Deputaten.

24. Die Ernennung geschieht nach der absoluten

Mehrheit der Wahlstimmcn. >

25. Jede Versammlung macht den Auswurf der

Wahlstimmen, und schickt einen Commissair für die all-gemeine Aufzeichnung an den bestimmten Centralort. ^

26. Wenn die erste Aufzeichnung keine absolute

Mehrheit geben sollte; so ist zu einer zweiten Zusammcn-Lernfung zu schreiten, und man votirt über diejenigenzwei Bürger, welche die meisten Stimmen für sich gehabt ^

haben. '

27. Im Falle einer Glcichzahl der Stimmen, hat !!der älteste den Vorzug, sey cs nun, daß über ihn ballo-tirt, oder er so gewählt wurde. Im Falle einer Gleich-heit des Alters, entscheidet das Loos.

28. Jeder Franzose, der die Rechte eines Bürgersgenießt, ist im ganzen Umfange der Republik wahlfähig.

29. JederDeputirte gehört der gesammten Nation an.

Zo. Im Falle der Nichtannahme, der Abdankung,

der Verfallzeit oder des Absterbens eines Deputirten hat