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1 (1817)
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Vorrede.

näher bezeichnten, und jeder Constitution einigeAndeutungen über ihren Geist und Charakter,als allgemeine politische Resultate, folgen zulassen. Wer dieser Einleitungen und Resultate nichtbedarf, Überschläge sie. Sie würden noch reicherund ausführlicher, nach der ersten Absicht des Her-ausgebers, seyn, wenn nicht die Menge der Consti«tutionen selbst eine bedeutende Bogenzahl erforderthätte, und wenn nicht der Preis des Werkes mitdessen erweitertem Umfange erhöht worden wäre.

Eine Vergleichung der neueuropäischen Constitu-tionen mit ähnlichen politischen Erscheinungen inder Welt des AlterthumS schien dem Heraus-geber für seinen Zweck ganz überflüssig. Wer esweiß, wie tief der Geist und Charakter des Chri-stenthumS und des LehnSsystemS in alle politischeVerhältnisse derjüngern europäischen Menschheit,seit den Zeiten der Völkerwanderung, eingegriffenhat; der kennt auch den Hauptgrund der Verschie-denheit zwischen den seit zo Jahren versuchten Con-stitutionen, und den Constitutionen bei den altenVölkern. Wichtiger und lehrreicher dürfte aber eineVergleichung der neueuropaischen Constitutionen un-ter sich selbst, nach der Verschiedenheit der Völ-ker, denen sie gegeben wurden, und nach der Ver-