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Gränzrevision und Gränzregulirung in rechtlicher und mathematischer Hinsicht
Entstehung
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bäum, Markbcum, rc. ge-

nannt.

Man nimmt zu Gränzbaumen wo möglichdie dauerhaftesten, als Eichen, Buchen rc. Diesewerden gemeiniglich mit einem Kreuze oder an-dern Zeichen, zuweilen, zumal wenn deren meh-rere sind, mit Buchstaben bemerkt; auch bohrtman wohl ins Kreuz ein Loch; daher sie auchLochbaume heißen, und muß das Kreuz so tiefcs sich thun läßt, eingebrannt oder eingehauenwerden, damit es nicht so leicht verwachsen kön-ne. Am besten und sichersten ist es jedoch, daßdie Zeichen an den Gränzbaumen wenigstens alle5 Jahre erneuert werden.*)

*) Die ersten und ältesten Nachrichten von dergleichenGränzbaumen in den ehemals kursächsischen Landen, fin-den sich unter der Regierung des Kurfürsten JohannGeorg i-. Unter seiner Regierung wurden in den herr-schaftlichen Wäldern auf den Granzcn gewisse Baumezu Bemerkung der Gränzen und anderer Ursachen we-gen, mit besonder» Zeichen und Merkmalen versehen.

Diese Waldzeichen an den Gränzen wurden mit gro-ßer Sorgfalt an den Gränzbaumen mir allerlei) seltsa-men Charaktern eingeschnirren und roth und schwarz an-gestrichen.

Ein Verzeichn^ der kurfürstliche» Landgränzzeichen,die sich von Plauen im Voigklande an, dis Bautzen aus^<>1- Meile erstrecken und aus einer alten Handschriftkovirt sind, sinder man in Chr. Le hinaus historische»Schauplake der natürlichen Merkwürdigkeiten in demMeißnischen Oder,Erzgebirge 5 ccc. 15. S. 14- rc.