»94
Exec
Exein
Exeg
Execution, die Ausführung, Vollziehung , Vollstre-ckung. Es bcdeukel aber auch die Vollziehung einer Lei-bes- oder Lebcnsstrafe insonderheit; und da haben wirdie bestimmteren Wörter Hinrichtung, das Spießru-thcnlaufen u. s. w. dafür. Executio sententiae, dieVollstreckung des Urtels. Eine Schuld durch Erceulionbetreiben, heißt, sie durch Zwangsmittel beirreiben.Executiren, ausführen, vollstrecken, vollziehen, ab-thun, hinrichten.
Executiv. Seitdem man in Frankreich die vollziehende(executive) Gewalt oder Macht von der gesetzgeben-den (legislativen) getrennt hat, ist jene im Deutschenbald durch die vollziehende, bald durch die ausüben-de, bald durch die ausführende, bald durch die voll-streckende bezeichnet worden. Allein nur der erste Aus-druck ist der richtige. Ausüben bezicht sich auf Vor-schrift und Lehre; ausführen auf Entwürfe und Befeh-le; vollstrecken, welches den Nebenbcgriff sogleich oderunmittelbar einschließt, aufUrtheilssprüche und Befeh-le; nur vollziehen auf Gesetze. S. Eberhards Sy-nonymik unter Ausführen. Auch das Wort Ecmvoirwünschte ich in diesem Zusammenhange, nicht durchGewalt, sondern durch Macht übersetzt zusehen, weiljenes die Ncbenbcgriffe der Willkühr und der Gewalt-samkeit mit sich zu führen pflegt; daher wir auch demhöchsten Wesen zwar Allmacht, aber nicht Allgewaltzuschreiben.
Executor, der Ausrichter. Luther. Hebr. 7.12. Sonsthaben wir auch der Vollzieher, Vollstrecker, welche füreinige Falle passender sind; z. B. der Vollzieher desletzten Willens, executor testamenti.
Executoriales, ein Dollstreckungsbefehl, d. i. ein Be-fehl des Richters an den Vcrurtheilten zur schleunigenLeistung dessen, wozu er vcrurtheilt ist, unter ange-drohten Zwangsmitteln.
Exegese, die Erklärung, Auslegung.
Exegesiren, erklären, auslegen. Eberhard gibt fol-gende, mir nicht gegründet scheinende Unterschiede zwi-schen diesen beiden Deutschen Wörtern an: „Auslegenist von Erklären verschieden 1. dadurch, daß es nichtbloß von einer Rede gebraucht wird, erklären bloß voneiner Rede. Man sagt: einen Traum auslegen, nichterklären." Aber sagt man nicht auch: einem ein Sinn-bild, ein Gemählde erklären? „2. Dadurch, daß es nichtbloß von dunkeln Reden gilt, erklären bloß von dendunkeln." Was völlig klar und durch sich selbst verständ-lich ist, das braucht weder-ausgelegt, noch erklärt zuwerden. Wer auslegt oder erklärt setzt allemahl voraus,daß der Gegenstand für seine Zuhörer oder Leser irgendetwas dunkles habe; sonst wäre sein Geschäft ja einüberflüssiges und thörichtes. „3. Dadurch, daß Aus-legen immer nur auf die Zeichen, nie auf die Sacheselbst geht." Aber sagt man nicht: einem eine geäußerteMeinung, ein gefälltes Urtheil, eine Handlung sogar,
Exeg
gut oder schlimm auslegen? Und dabei kann doch nichtjowol von den Worten oder Zeichen, als vielmehr nurvon den Sachen die Rede sein. Auch bei der Auslegungeines Traums hat man es gewöhnlich nicht mit Wortenund Redensarten, sondern mit Vorstellungen, also mitSachen zu thun.
Mir scheint, nach allem diesen, zwischen auslegenund erklären kein anderer Unterschied Statt zu finden,als die Verschiedenheit der Bilder, welche bei diesenbeiden Ausdrücken zum Grunde liegen. Bei auslegenwird an eine Entwickelung, Entfaltung oder Auscinan-derlegung dessen, was eingewickelt oder eingepackt warund deswegen nicht ganz gesehen werden konnte, ge-dacht; bei erklären hingegen an eine Erhellung dessen,was im Dunkeln liegt, folglich auch nicht deutlich wahr-genommen werden kann. Auslegen ist nach dem Lat.explicare, erklären nach illustrare gebildet. DieserAbstammung zufolge würde gerade umgekehrt jenes mehrauf das Innere, auf den verschlossenen Sinn, also aufdie Sache selbst, dieses mehr auf das Acußere, dieOberfläche, also auf die Zeichen gehen. Allein der Sprach-gebrauch hat diesen Unterschied verwischt; und man ge-braucht wirklich beide Wörter ohne Unterschied. Sogardie R. a. einen Traum erklären ist so ungewöhnlichnicht, als E. versichert. Selbst A d. hat sie unter Er-klären angeführt.
Exeget, der Erklärer, Ausleger.
Exegetic, die Auslegungskunst.
Exegetisch, erklärend; z. B. dergleichen Anmerkungen.
Exempel, das Beispiel; zuweilen auch das Vorbildoder Muster. Ein Exempel statuiren, heißt, ein ab-schreckendes Beispiel oder ein Strafbeispiel geben. EinExempel an etwas nehmen, ist eben so viel, als: sichetwas z»r Lehre und Warnung dienen lassen; sichdaran spiegeln; Exempli gratia, zum Beispiel. —■Kant will Beispiel und Exempel unterschieden wis-sen : „Das Deutsche Wort Beispiel, sagt er, (Metaph.der Sitten Seit. 16/) welches man gemeiniglich fürExempel, als ihm gleichgeltend, gebraucht, ist mitdiesem nicht von einerlei Bedeutung. Woran ein Exem-pel nehmen, und zur Verständlichkeit eines Ausdrucksein Beispiel anführen sind ganz verschiedene Begriffe."(Die Begriffe selbst sind wesentlich einerlei, nur dieNcbcnbegriffe sind verschieden; dort ist von einem war-nenden oder abschreckenden Beispiele, hier von einemerläuternden die Rede. In beiden Fällen meint man ei-nen einzelnen Fall, der eine allgemeine Regel anschau-lich macht oder erläutert. Die erwähnten Nebenbegriffewerden durch die'verschiedencn Zeitwörter, nehmen undanführen, hinlänglich angedeutet). „Das Exempelist ein besonderer Fall von einer practischen Regel, so-fern diese die Thunlichkeit oder Unthunkichkcit einerHandlung vorstellt." (In der R.a. ein Exempel wor-an nehmen ist es dieses nicht, sondern vielmehr ein
einzel-