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Chronik der Stadt Düren : mit 12 Holzschnitten und einem lithographierten Stadtplan
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und jungen Bürgerinnen, sich in Bewegung setzte vomBathhaus aus durch die Stadt bis vor den Freiheitsbaum,wo auf einer dazu eingerichteten Bühne zuerst der MaireEmundts eine Rede hielt; darauf hielt der Bürger Bier-gans, ein Mönch, welcher das Kloster Schwarzenbroichverlassen hatte, ebenfalls eine Rede, worin Throne undFürsten entsetzlich gegeisselt wurden und derBürger"Christus beschuldigt wurde,dem Despotismus zu gänzlicherUnterjochung des Volkes brüderlich die Hand zu bieten."Bei dieser Gotteslästerung erhob der Bäckermeister Bar-tholomäus Joseph Nolden laut seine Stimme und rief:Herunter mit dem verlaufenen Mönch! Halts Maul, DuGotteslästerer"! Der grösste Theil der Zuhörer theiltediese Entrüstung und nur die Anwesenheit des fran-zösischen Militärs schützte den Mönch vor Misshand-lungen von Seiten des Volkes. Die Bürgerschaft ver-sammelte sich sofort in den verschiedenen Zünften, wo eszu stürmischen Debatten kam und beschlossen wurde, ge-gen Biergans öffentlich Klage zu führen. Auf die Nach-richt von dieser Demonstration erschienen der Divisions-General Poncet und General Schlachter am 12. März inder Amtsstube der Municipalität; sie erklärten das freieVersammlungsrecht der Zünfte als nicht verträglichmit den Gesetzen der Republik und bedrohten die Mit-glieder der Municipalität mit Arrest, wofern sie der-artige Zusammenkünfte ferner dulden würden. Der Pfar-rer Kohlhaas und die Bürger Bartholomäus Nolden undFranz Karl Voissen wurden auf's Rathhaus beschieden,von den Generalen verwarnt und die beiden letztern alsVeranlasser der Zunftversammlungen in Haft genommen,um vor das Revolutions-Tribunal gestellt zn werden. DieMunicipalität und mehrere angesehene Bürger vermitteltendie Sache indess dahin, dass die Verhafteten nach wenigenTagen wieder freigegeben wurden. Eine Verfügung derMunicipalität verordnete das Anlogen der dreifarbigenNational-Kokarde; Männer und Weiber wurden unter Strafegehalten, dieselbe zu tragen. Ebenso ward eine höchstmissliebige Verordnung über den Zwangskours der Assig-