Zweiter Abschnitt.
Die Reconstruction der Wiener Universität als Staats-anstalt durch die Ferdinandeischen Ueformgesetze.
Im Jahre 1532 war der Verfall der Wiener Univer-sität so weit vorgeschritten, dass ihre Auflösung bevor-stand. Einzelne Facultäten hatten aus Mangel an Docentenund Scholaren ihre Lehrthätigkeit eingestellt. Die Frequenzvon aussen hörte ganz auf; stets wiederkehrende verderb-liche Epidemien, welche Tausonde dahinrafften, und die be-ständig drohende Türkengefahr trugen noch dazu bei, dieWiener Hochschule als eine den Musen und den Studienganz ungünstige Stätte in der öffentlichen Meinung herab-zusetzen und von ihrem Besuche abzuschrecken. Eine Rück-kehr zur Besserung schien nicht möglich, da alle Versuche,welche man in einer Reihe von Jahren gemacht hatte, ausder Mitte der Universität selbst die Unordnungen, Miss-bräuche und Vernachlässigungen der Studien abzustellen undandere Zustände einzuführen, sich als vergebliche und nutz-lose erwiesen hatten. Man erkannte wohl die mancherleiGebrechen und Uebel, man vermochte und wusste aber nicht,wie ihnen wirksam abzuhelfen.
Bei dieser fast rathlosen Lage war es ein glücklicherUmstand, dass der Landesfürst, der bisher Alles vergeb-lich versucht hatte, die Universität zu ihrer selbstständigen