Druckschrift 
Die Wiener Universität und ihre Gelehrten 1520 bis 1565
Seite
19
URN (Seite)
  
Einzelbild herunterladen
 

19

woran sich die Studenten sonst zahlreich betheiligten, seit1525 ganz eingestellt. 1 )

Die Bursen, wie auch die Coderien (für arme Studenten),die aus Mangel an Magistern und Baccalaureen ohne Auf-sichts- und Lehrpersonal gelassen waren, standen meist leer.Anstatt der Scholaren trieben sich darin wandernde Hand-werksburschen und Kriegsleute herum und rohes Schreien,Würfelspiel, Rauferei war an der Tagesordnung. Seit 1529dienten diese Universitätshäuser auch vielen durch das Nieder-brennen der Wiener Vorstädte obdachlos gewordenen armenBürgersfamilien zur Unterkunft.

Da bei der geringen Zahl der Studirenden man ver-nachlässigte, die Disciplin streng aufrecht zu erhalten, sozeigten sich bald die nachtheiligen Folgen dieser Lockerungder Sitten in beständigen Unordnungen und Excessen mancher-lei Art, namentlich gegen die Bürger und Handwerker, jaselbst auch gegen die Professoren und das Universitäts-Amtspersonal. 2 ) Es stand damit in Verbindung, dass dieBetreibung der Studien und der gelehrte Stand in der öffent-lichen Achtung verlor und der Scholar die akademischeTracht ablegte, die ihn öffentlich als Studenten kenntlichmachte. Es zeigte sich, dass die Lehren mancher Refor-matoren auf einen fruchtbaren Boden gefallen waren: manmeinte, die Studien seien unnütz, die Bücher Plato's, Aristo-teles, Cicero's seien ins Feuer zu werfen und nach dembiblischen Ausspruch müsse man sein Brod im Schweisseseines Angesichts verdienen. Viele Studirende verbrannten

') Act. fac. art. IV. Fol. 139 ad a. 1525. Actus de quodlibet obstudentium penuriam posthabeatur. Conspect. II. p. 127.

2 ) Eder, Catal. Kect. ad a. 1530, p. 68, spricht nur andeutend vondem Sittenverfall und den Excessen. Circa haec tempora haec acadeiniatum propter superiores tumultus scholasticos, tum propter turcicas in-cursiones ita decrevit, ut paene concidisse videretur. Es berichten überdie Studentenexcesse besonders die Act. fac. theol. III. Fol. 44.