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1 (1802) Allgemeine Therapeutik
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122
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tel, wodurch jene Heilungsidee am zweckmäßigsten undsichersten ausgeführt werden kann.

§. 67.

Bestimmter laßt sich das Heilverfahren folgender,gestalt angeben:

Das Ganze beruht auf Erkenntniß und daraufge-gründete Behandlung der Krankheit. Eine völlig er»kannte Krankheit ist gewöhnlich leicht zu heilen, aberdie meiste Schwi»igkeit liegt eben im Erkennen.

I. Diagnostischer Theil des Heilverfahrens,tersuchung der Krankheit.

Un.

Diese Untersuchung betrifft zweyten , den Name»der Krankheit, und den Heilunascharakter derselben(das eigenthümliche ^)b/eft der Ku?).

/. Man suche den Namen der Krankheit auszufin,den, d.h.die Benennungen, welche die Krankheit theilsim gemeinen Leben, theils in den Schriften der Aerztehat. Dies geschieht, indem man die hervorstechendste»Symptome aufsucht, und dadurch eine möglichst treuehistorische Darstellung der Krankheit zu erhalten sucht.Diese Untersuchung giebt uns zwar keine praktische,sondern nur eine historische oder empirische Kenntniß derKrankheit, aber sie setzt uns in den Stattd, uns an-dern verständlich zu machen, und bey andern über dieKrankheit, nachzufragen und nachzulesen, und auf dieseArt dient sie mittelbar zur praktischen Erkenntniß undHeilung der Krankheit. Es ist wahr, man kann ei-ne Kraükheit nach ihrer innern Natur vollkommen ken-nen und heilen, ohne ihren gangbaren oder nalurhistori«fchen ( nosologischen) Namen zu wissen, aber es ist miteiner selch.n Bekanntschaft gerade so wie mit der Kennt-niß eines Menschen, ohne seinen Namen; man kann

ihn

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