Druckschrift 
4 (1903) 1085 bis 1096
Entstehung
Seite
550
Einzelbild herunterladen
 

550

Excurs IH.

allerdings erst von einer sehr späten Hand eingetragen ist, aber ausdrücklich1085 als Jahr dazu nennt v). — Was nun aber 8t. 2882 betrifft, so wies schonBretholz, in der Abhandlung: Mähren und das Reich Herzog Boleslavs II.von Böhmen — Archiv für österreichische Geschichte, IiXXXII, — 1895 —,speciell 149 ff. — darauf hin, daß die Benutzung einer Vorlage — eines Privi-legium olim a 8aneto Xäaiberto episeopo, 8iio (se. Gcbehard's) rwteee^nre,eovlirmstnin tom a papa Leneckioto qusm a priino Ortone Imperators, wieCosmas, o. 87, sich ausdrückt"), für 8t. 2882 nicht anznnehmen sei, sondernhöchstens auf die Beschreibung der eingeschalteten Grenzen des Prager Bisthumssich beziehen könne. Allein Bachmann, Beiträge zu Böhmens Geschichte undGeschichtsquellen, I. Studien zu Cosmas — Mittheilungen des Instituts, XXI,213 ff. — geht noch weiter und führt in Anknüpfung an die allerdings sehrweit gespannten und sehr wenig bestimmten Einführungsworte der Urkunde durchCosmas, c. 37, die sagen: eontinet (so. privüegii lorma) unk sturm aut stuius-

wocki textum, aus, daß Wohl der größte Theil des Inhaltes von 8t. 2882

geradezu durch Gebehard bearbeitet und gefälscht worden sei, damit sich die

Urkunde nach dem Tode Bischof Johann's von Olmllh für die Zwecke des

Prager Bisthums vcrwerthen taffe. Tenn abgesehen davon, daß es kaum wahr-scheinlich ist, daß Wratislav jetzt auf einmal gewährt habe, was er Gebehardtrotz aller Gewaltsamkeiten und Umtriebe so lange verweigerte — Vereinigungdes Bisthums Llmütz mit Prag —, hat Wratislav vielmehr nach dem Todedes Bischofs Johannes von Olmütz") in der Person seines Kappellans Wenzel1088, vielleicht schon 1087 (vergl. Bretholz, Geschichte Mährens, I, 218), dasBisthum Olmlltz neu besetzt. Gebehard mag das Falsificat, so wie es Cosmasausnahm, geschmiedet haben, als er sich von Heinrich IV. und Clemens III.,durch den Anschluß an König Ladislav von Ungarn, auf die Seite der gregoria-nischen Partei hinübergcschlagen hatte, so daß wohl auch die durch Cosmas,e. 38, berichtete Bestätigung von 8t. 2882 durch Clemens III. ganz zweifelhaftwird (vergl. Bachmann, Geschichte Böhmens, I, 270). Auffallend ist auch, wieBachmann, I. e., 217 u. 2, richtig hervorhcbt, daß 8t. 2882 schon nur vonKonrad, nicht auch von dem doch erst am 9. Juni 1087 verstorbenen Otto, demanderen Bruder Wratislav's, spricht. Tie Unglaubwürdigkeit der Grenzbeschrci-bung, die neben ganz Böhmen und Mähren noch die östliche Lausitz, den größtenTheil von Schlesien, Wcstgalizien und einige ungarische Striche Gebehard zu-wies , ist da gleichfalls, 219 u. 220, beleuchtet"). Dagegen ist die Thatsachc,daß 1085 auf der Mainzer Versammlung Gebehard eine kaiserliche Gunsterweisungzu Theil wurde, die allerdings erst am 29. April 1086 (vergl. ob. S. 116) ver-brieft worden ist, gewiß festzuhalten. Die Erwähnung der Versammlung, derdafür genannten geistlichen Fürsten — und wohl auch der weltlichen — sprechendafür, daß Gebehard Wohl nur den Rcchtsinhalt von 8t: 2882 fälschte, dagegendas über den Ort und die Umstünde des Empfanges jener kaiserlichen Willens-äußerung Gesagte aus dem echten Stück hcrübernahm").

g) Spangenberg, 38t n. 2, bespricht auch die Ansetzung der Krönung zu 1088 durchdie Xnnal. Ui-Ngsus., 88. III, 120, sowie die schon Bd. III, S. 852, in II. 5, erwähnte Ver-bindung dieses Ereignisses mit einer vnrin in Wiirzburz — 1880 bis 1081 — durch dieXniinl. pvxnvioiis. Wegen der Angelegenheit des Bisthums Olmütz vergl. Ld. I,S. 358 u. 351, Bd. II, S. 190 u. ISI, K58 tbergl. dazu Bretholz, Geschichte Mährens, I,176 n., ebenso 152 ff. zu 8t. 2882).

10) Vergl. Köpke-Tiimmler, Kaiser Otto der Große, 503 in n. 2, über die ungehörigeZusammenfassung Benedict's VI. mit Otto I.

11) Johannes starb am 25. November 1086, während Kosmas o. 31: gut . . . eoüoinanno ZNIN all von soonlo inigrurnt glauben machen will, er sei vor der Mainzer Versamm-lung gestorben.

12) In der Abhandlung: Die Gründung des Bistums Prag, Historisches Jahrbuch— der Görres-Gesellschast —, 'XXII, 285—287, hält dagegen W. Schulte 18>'1 wieder daranfest, daß die allerdings nicht mehr ganz intakte Grenzbeschreibung des Bisthnms, die KaiserOtto I. gegeben habe, vorliege.

13) Ob 8t. 2867, die Bestätigung einer durch die Aebtissin Suanihild an das KlosterEsten gemachten Schenkung der Erbgüter — taota .. . iu snnota Llagont.onsi sinoüooorani bis tsstibns . . . tribiiK aoüis axostolieno iniiiaiia aartiinalibns, weiter Wezilo,Sigewin, Licmar — der eben abwesend war —, den Bischöfen Erpo von Münster, Konradvon Utrecht - in die Mainzer Synode zu fetzen sei, wenn die undatirte und unbcsicgelteUrkunde wirklich echt ist, muß unentschieden bleiben.