Druckschrift 
4 (1903) 1085 bis 1096
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421
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Ilrban's II. W eiheB. Herrand's v. Halberstadt, Ueberfiedlung in den Lateran. 421

Willensübertragung zusende: so möchten auch die im ersten SchreibenAngeredeten, Erzbischof und Bischof, wegen der lange dauerndenVerödung der Halberstädter Kirche, ihn mit ganz besonderer Auf-merksamkeit empfangen und auch hinsichtlich solcher Sprengel, woes an katholischen Bischöfen fehle, das, was dieser nach seinerumfangreicheren vom apostolischen Stuhle ausgegangenen Vollmachtanordne, zur Gültigkeit hindurchführen, so daß er in geist-lichen und weltlichen Geschäften als Rathgeber von ihnen heran-gezogen werden solle. Ebenso that Urban II. kund, daß er Herrandnach dem Schutzheiligen der Kirche Halberstadt den Namen Stephanbeigefügt habe^).

Gegen das Ende der Fastenzeit that sich nun für Urban II.die Möglichkeit auf, aus seinem engen Schlupfwinkel herauszutretenund einen eines Papstes weit würdigeren Sitz in Rom zu beziehen.Clemens III. hatte den Lateran-Palast einem gewissen Ferruciuszur Obhut anvertraut, und von diesem kam, als der Monat Märzbald zu Ende ging, zwei Wochen vor Ostern, durch Zwischenträgeran den Papst, unter Begehren nach Geld, die Eröffnung, daß erfür eine Zahlung die ihm übergebenen Gebäude überantwortenwolle. Urban II. legte die Sache den Bischöfen und den Cardinal-geistlichen, die um ihn waren, vor und bat sie um einen Geld-vorschuß; aber Alle waren gleich sehr verarmt und verfolgt, so daßbei ihnen nichts erhältlich war. Da erbarmte sich jener französischeAbt Goffrid, als er den Papst in Thränen fand, selbst weinend.

2) Die Kundgebungen Ilrban's II. über die Weihe des Bischofs liegendreifach vor, alle voin 6. Februar: 4. 5505 äilsotis tratribus D(artvvioo)ÄlagäsburASnsi arobispisoopo et II(Lrt^vieo) Viräunsnsi spisoopo et ostsrisspiseopis et abbatibus 8axonias in eatbolioa Läs psrsistentibus, 4. 5506onmibus per Laxoniam scolesias catbolios tiliis, 4. 5507 äilsotis üliis eiereet populo Ualborstatensi. 4. 5506 ist über die Halbcrstädter Verhältnisse(vergl. schon S. 295 in n. 38, S. 415 in n. 42) am vollständigsten (fast wört-lich stimmt, nur um einige Sähe kürzer, 4. 5507 damit überein!; 4. 5505, auchin langen Theilen — gleichfalls etwas verkürzt — mit 4. 5506 gleichlautend,hat noch den an die Empfänger specicll gerichteten Schluß. 4. 5506 hat außer-dem das auf den Tag der Weihe speciell bezügliche: Xctum Roms in soolssis,s. blaris, gas äicitur Xovs, IV. Lslsnäas Debrus-rii, mit Angabe der Namender Anwesenden, neben dem Data Homos VIII. läus Debrusrii. Die Dsstsspiscoporum Ilalbsrstaäsns. sprechen auch davon: Iluno (so. Herrand) stiamregnsnts Usnrioo IV. äomnus psps, Ilrbavus II. rits Ilalbsrstsäsnsis soolssisin spiscopnm eonssorsvit, st guis esritstis sllsotu sx sxsmplo sui pstroniprotbomsrtiris 8tspbsni pro suis emulis sxoravit, äomnus psps oomonstspbsni si imponsus, ästs spiscopsli bonsäiotions, sus soolssis ipsum wisitoum gloris st bonors . . . Damno Usrrsnäo rsvsrtsnts s äomno psps(88. XXIII, 101). 4. 5506 steht in der Oronios Rsinbaräsbrunnens., zu 1093,im Texte eingeleitet mit: blrrsnäus .. . iibrorum soisneis omnigus vits msritolauäsbilis st tsmpors nimium tsmpsstuoso impsratoris llsinrioi gusrti senioriseolampns st Lrmsmsntum vsritstis, primo giüäsm . . . s Ilslbsrstsäsnsibussst sisctus, ssä proptsr tsmporum neeessitstsm a sanots roeoräsciouis pspsDrbsno II. oonssorstus so bona sps kuturorum, nt vsrs oatbolious, 8tepbsnussst nominatus spostoliosaus losstlons uns oum pallio sublimatus (88. XXX,527 u. 528).