Rainerius genannt °). Ebenso wurde am 19. März an der gleichenStätte durch Urban II. die Weihe an jenem Bischof Lambert vonArras, der im Gegensatz zur Kirche von Cambray erhoben wordenwar, vollzogen 7).
Ganz besonders muß der Papst auf die an Bischof Herrandvollbrachte Handlung großes Gewicht gelegt haben; denn in dreivom 6. Februar erlassenen, nach Sachsen abgeschickten Schreibensprach er von den Angelegenheiten der Halberstädter Kirche. Dabeiwollte er vorzüglich auch Erzbischof Hartwig von Magdeburg undBischof Hartwig von Verden und die weiteren sächsischen Bischöfeund Aebte von dem Geschehenen unterrichten. Er setzte dabei alsbekannt voraus, wie Herrand zwar schon längst erwählt, aber durchListen und Schmeicheleien, durch Drohungen und Schreckmittel ausder Halberstädter Kirche vertrieben worden sei. Das himmlischeErbarmen führte dann diesen Erwählten nach Rom, so daß er,weil bei dem stürmischen Treiben der Schismatiker eine Weihe inder erzbischöflichen Kirche zu Mainz ausgeschlossen erschien, ebenhier geweiht wurde. Jetzt schickt der Papst mit diesen empfehlendenSchreiben den Geweihten zurück und fordert in den dringendstenMahnungen deren Empfänger auf, ihm zur Erlangung seiner Kirchekräftig beizustehen und mit der zu Gebote stehenden Macht diewiderstrebenden Geistlichen und Laien zu zwingen. Von dem frechenEindringling auf den Halberstädter Stuhl, der nach der kanonischenWahl sich eingeschoben habe — Friedrich ist gemeint —, wird ge-sagt, daß er durch dieses Schreiben, wegen seiner Unwürdigkeit,von der Kirche abgetrennt werde, sowie daß alle eidlich an seinebischöfliche Würde angeknüpften Zusicherungen keine Gültigkeithaben sollten. Eine letzte allgemeine Anordnung des Schreibensmachte noch bekannt, was in den zwei anderen im Uebrigen inlangen Stücken fast ganz übereinstimmenden Schreiben — anGeistlichkeit und Volk von Halberstadt und an alle rechtgläubigenChristen in Sachsen — ausführlicher gesagt ist, daß Urban II., inErinnerung an den einst durch Gregor II. an Bonifatius bei Ueber-gabe des Palliums ertheilten Auftrag, den durch seine Hand ge-weihten Herrand gleichsam als zweiten Bonifatius, mit besonderer
b) Diese Namen stehen bei dem L,otum in ä. 5506 (vergl. in n. 8).
') Das ist in den ob. S. 409 in v. 30 citirtcn 6ssta Immberti bezeugt,wo von Lambert's Ankunft in Rom die Rede ist: post multa viurum et biemisäisorimina porticum beati Petri apostolorum priuoipis teris, ssxta ante äomi-oieam bisto raibi in Ovum proteetorew (am 17. Februar) iu^rsäiuutur (se.eleetus, Lambert, st eouviatorss sui), und im Weiteren: bis autsm a 6uibsr-tinis aligua illis intsrrstur injuria, subssgusuti sakbato (am 18.) summa inmaus ciomno llrlmno papas suum prasmittuut elsctum Romas apuä LauetamNariam blovam tuno ammorauti, worauf einläßlich die Schilderung desEmpfanges durch Urban II. folgt, wie der Papst den eleetus an Bischof Dai-bert empfiehlt: gualitsr sui et sua äs porticu saveti Petri aä uos oum se-eurituts äeäucantur, tu st Petrus Rsonis guautoeius proviäste. Danach folgtLambert's Weihe apuä Lauetum Vlariam lXovam, XIV. Lai. Xprilis guastune äomiuiea Laetare äsrusalem babebatur (Migne, I. o., 6LXII, 637 u. 638).