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1089 .
Die Gräfin Mathilde war seit dem Tode des Herzogs Gott-fried von Niederlothringen, im Jahre 1076, Wittwe geblieben.Aber jetzt entschloß sie sich, in eine neue eheliche Verbindung ein-zuwilligen. Sie zählte jedenfalls erheblich über vierzig Jahre, H
wahrscheinlich zweiundvierzig oder dreiundvierzig, als sie, wie ^
Bernold es in klaren Worten ausspricht, „nicht so sehr aus Un- !
enthaltsamkeit, als aus Gehorsam gegenüber dem römischen Papste,damit sie nämlich um so männlicher der heiligen römischen Kirche ^
gegen die Excommunicirten zu Hülfe kommen könnte", zu der für 4
jede Erwägung im höchsten Grade auffälligen Ehe mit einem um I
mindestens ein Vierteljahrhundert jüngeren deutschen Fürstensohnegriff. Es war der Sohn des oberdeutschen Gegners Heinrich's IV.,Wels's IV., Welf V., der jetzt ohne Zweifel, eben im Herbste, ganz »heimlich als Pilger verkleidet, über die Alpen nach Italien kamund seine Hochzeit mit der Bundesgenossin Urban's II. hielt. Reinnur äußerliche Erwägungen hatten diese ganz unnatürliche Ver-einigung, die nie eine wirkliche Ehe geworden ist, bedingt. DieBerechnungen der Welfen gingen auf die großen Aussichten, die dieMachtstellung der Braut ihnen zu eröffnen schien; diese sah indemBräutigam einen Vertreter der jenseits der Berge gegen den ver-haßten Kaiser bereitstehenden Bundesgenossen. Urban II. abermußte in dieser Zusammenfügung der Pataria mit dem oberdeutschenLager, das in Abt Wilhelm von Hirsau, in den Bischöfen Alt- .mann und Gebehard seine geistigen Führer erblickte, einen Vortheilohne Gleichen erkennen^).
Das Hauptzeugniß ist Bernold's Aussage: lu Italia nodilmsima änxLlatbiläm . . . 'VVsItoni äuci üiio Wsltonis äucm conjuZio copulatur, st üocutigus uou tam pro Incontinentia guam pro Romani pontiücis obsäisntia,viäslicst ut taoto virüiu8 sanctak Romanas asclesias contra sxcommuni-cato8 pv88St subvsnirs . . . Rsinricus rsx äictus multum äs praeäietoconsugio tristatur (449). Daneben steht die kurze, wahrscheinlich schon durchdie Würzburger Chronik (vergl. Buchholz, 1. e., 50) gebrachte Nachricht der^.nnal. Rossnvsläsns.: IVell junior, babitu porsZrini Itaiiam ingrsäisnsNabtiläam accspit nxorsm (88. XVI, 101). Die in Bd. II, S. 25 n. 40, er-wähnte 6snsalogia IVsIkorum, c. 10, sagt bloß: OrrsIIo . . . Natbiiäs cowitissenup8it ex Rongobaräia; 8öt sins libsris obiit, die Ilistoria IVelkorum tVein-x-artensis in c. 14: Os IVsIkons V. gni Nabtdiläam äuxit —: Accspit autewLlabtbiläam, nobilissimi ac äiti88iini Italici marcbionis Lonilacii üliam, innxorsm, ksminam viriiis animi, gus aä in8tar Iorti88imi principi8 totamtsrram illam 8uo äominio sudjugavit (88. XIII, 734, XXI, 462). Das AlterWels's ist daraus abzuleiten, daß der Vater Welf IV. wohl 1071 (vergl.Bd. II, S. 25), nach der Lösung der ersten Ehe 1070, sich mit Judith, derMutter Wels's V., vermählte. Daß Donizo von dieser zweiten ehelichen Ver-bindung der Mathilde kein Wort sagt, ist mindestens so bezeichnend, wie dieallerdings ja entschieden nur volle Abweisung verdienenden schmutztriefendenGeschichtchen des Cosmas, Obron. Loemorum, lud. II, c. 32 (der Gedanke einerWiedervermühlung der puslla 8smpsr sxistens victrix intsr muita dslla —cum . . . nimm amplum OonZobaräias 8vla rs^srst rsZnum — wird da denxrincipS8 tsrras st cowits8 atgus spi8copi zugeschriebcn, ns sink llsrsäe rsAaliscelsituäo simul cum prols äsücsrst), sowie der daraus im 13. Jahrhundertgeschehenen Ableitung des Thomas Tuscus, Ossta impsratorum et pontiticuin(88. IX, 88 u. 89, XXII, 500). Giesebrecht, III, 675, beurtheilt diese „Scheinehe",