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4 (1903) 1085 bis 1096
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1089 .

Von Baiern wurde die Hofhaltung im Frühjahr nach Loth-ringen verlegt, wo für den 5. April Heinrich's IV. Anwesenheitzu Metz bezeugt erscheint ^). Er war hinsichtlich der Frage derBesetzung der bischöflichen Kirche, bei der er sich jetzt, augenschein-lich über die Osterzeit °), aufhielt, von früher getroffenen Ent-scheidungen znrückgewichen. Jener Gegenbischof des päpstlich gesinntenBischofs Hermann, Bruno, der auf einen zuerst eingesetzten kaiser-lichen Bischof Walo gefolgt war, hatte sich nicht in Metz behauptenkönnen. Er war durch die Waffenerhebung der Metzer zuerst be-lagert, dann nach Erbrechung der Thüren, unter Blutvergießen, ausder Stadt vertrieben worden, wo nun gegen ihn der Schwur ab-gelegt wurde, einzig Hermann als rechtmäßigen Bischof wiederaufzunehmen. Denn nicht allein von Seite der Anhänger Hermann'sliegen die ungünstigsten Zeugnisse über Bruno vor — im KlosterSt. Trond verwünschte man den grausam wüthenden Eindringlingals wahre Wurzel des Uebels —; sondern einer der eifrigsten Vor-kämpfer Heinrich's IV. klagte, wie Bruno die Besitzungen seinerKirche verschleudert, an seine Kriegsleute ausgegeben, wie er dieheilige Stätte selbst befleckt, unter seinen Gegnern Metzeleien ver-übt habe, so daß der Kaiser selbst, als er dieser Frevelthaten innegeworden, ihm die Befngniß der bischöflichen Gewalt entzogen habe.In Bruno's schwäbischer Heimat wußte man, daß er als Flücht-ling aus Metz durch die Umstände sich sogar gezwungen gesehenhabe, auf die Seite, der sein eigener Vater, Graf Adalbert vonCalw, von jeher angehörte, zurückzutreten, sich von der Sache desKaisers ganz abzutrennen. Dagegen konnte nun Bischof Hermannnach seiner vierjährigen Abwesenheit aus Italien, wo er Zufluchtgefunden hatte, mit Zustimmung der Mehrzahl — nach einemZeugniß wäre sie allgemein gewesen — in sein Bisthum zurück-kehren. Zwar wollte man in St. Trond wissen, er sei wegenseines gespannten Verhältnisses zum Kaiser nicht völlig sicher ge-wesen; allein wenn auch die Beziehungen ziemlich kühl gebliebensein werden, so ist doch nichts bekannt, das einen abermaligen Bruch

Mathilde 1103 ihrerseits ganz die gleiche Schenkung dem Capitel von Pisamacht (Overmann, Gräfin Mathilde von Tuscien, 171 u. 172).

8t. 2896, für die abbatia oanotorum Nartiui st HZsrisi Virckunsnsis(St. Airy zu Bcrdun), die Bestätigung von durch Bischof Theuderich voll-zogenen Ucbertragungen, ist durch Stumpf angezweiselt. Doch machte Waitz,Urkunden zur deutschen Verfassungsgeschichte nn 11. und 12. Jahrhundert,27 u. 1 (diese Anmerkung ist allerdings später, 1886, in der 2. Auslage, 46,weggelassen), darauf aufmerksam, daß die anstößigen Zeugen der vom Kaiserinhaltlich vollständig aufgenommenen Urkunde des Bischofs Theuderich an-gehören, und ebenso faßt Ficker, Beiträge zur Urkundenlehre, I, 259, die aller-dings in die Tatirung cingeschobene Zeugenrcihe: praesentibus (ete.) als dieZeugen der bestätigten Privathandlung auf. So dürfen Wohl Zeugennamenkaum zu dem Datum der Metzer Beurkundung herangezogen werden: es sindErzbischof Egilbert von Trier, die Bischöfe Heinrich von Lüttich und Konradvon Utrecht, die Herzoge Theuderich und Gottfried und fünf Grafen.

°) Das Osterfest des Jahres fiel auf den 1. April.