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schon früher herangezogenen Beweisgründen^) will Bernold dar-thun, daß vielmehr kirchliche Vorschriften hierüber feststehen, under warnt am Schluffe des zweiten Briefes dessen Empfänger, ersolle nicht hartnäckig dem kirchlichen Gebote widerstehen, sondernsich mit den Rechtgläubigen in Verbindung halten, damit er nichtan sich selbst schwerere Erfahrungen machen müsse und von derMutter Kirche gemaßregelt werde.
— Doch das waren nur erste Proben einer neu beginnendenThätigkeit Bernold's, in Entsendung von Streitschriften, gewesen^).Die nächstfolgenden kampfreichen Jahre zeitigten neue Arbeiten,zumal infolge der steten engen Verbindung Bernold's mit BischofGebehard von Constan.z
Der pseudoisidorische Satz des dsntus dnftstus xnpn st innrer vonInbsIIu» V, o. 3 (95) kehrt hier in Lpist. I, o. 1 (104) wörtlich wieder.
E) Thaner schloß an die Schriften Bernold's als ^xpsnäix noch dennach Gregor's VII. Tode verfaßten Vxoiogstious super sxeommuniontionsmdrsZorii ssptimi als ein Werk Bernold's an (I. o., 161—168), und Mirbt,I. e., 38, wollte in Erwägung von Tendenz, Beweisführung, Beweismaterial, dasie mit den sicher Bernold angchörenden Schriften übereinstimmen, den Tractat,gleich Hauck, Die Kirche Deutschlands unter den sächsischen uud fränkischenKaisern, 847 n. 5, an dessen Namen anknüpfen: die Ansicht wird bekämpft(166 u. 167), daß mit dem Tode Gregor's VII. — post mortsin lizatoris —dessen Bann erloschen sei. Allein das über die Mönche Gesagte (165) läßt denVerfasser als einen Weltgeistlichen erkennen, so daß nach dem Bd. II, S. 704n. 136, Gesagten Bernold's Autorschaft ausgeschlossen erscheint.