Schriften Bcrnold's an Bernhard, d. Straßburger Propst Adalbert, Reccho. 109
nun Bernold viele Beispiele und Beweisgründe, von den heiligenVätern, aufzuführen, wenn das die Kürze des Briefes zuließe ^).Aber er kommt zum Schluffe, daß schon ein Provincialconcil denEntscheid eines Bischofs überwinde, also wie viel mehr noch eineallgemeine Synode des heiligsten apostolischen Stuhles, wie es jaauch gelte, daß Gott mehr, als den Menschen, zu gehorchen sei.Bernold verweist dann noch den Straßburger Propst auf ein einstvon Hirsau her nach St. Blasien gebrachtes Buch, von dem erannimmt, es liege jenem zur Hand, wo das Gleiche bewiesen sei ^).Ueberzeugt ihn auch diese Schrift nicht, so ist Bernold bereit,Weiteres ihm zu schreiben.
Ebenso wünscht Bernold, daß Adalbert es ihm berichte, fallser irgendwie in den gegen Wibert und dessen Anhänger gefälltenkirchlichen Fluch Zweifel setze. Und weiter soll dieser über die mitExcommunicirten in Verkehr Stehenden Antwort geben, hinsichtlichderen Bernold, mit den angerufenen Gewährsmännern, der Ansichtist, daß sie den Excommunicirten gleich stehen.
— Daneben stehen noch zwei Briefe Bernold's an einen ge-wissen Reccho, die gleichfalls, wenn auch vielleicht etwas später ge-schrieben^), in diese Gruppe hinein gehören. Sie betreffen wiederdie Frage, die Bernold so sehr in Anspruch nahm, daß mit Ex-communicirten kein Verkehr zu unterhalten sei.
Bernold hatte sich mit dem Priester Reccho darüber, daß Ex-communicirte zu meiden seien, unterhalten; aber man war immündlichen Gespräch nicht zu Ende gekommen, so daß jetzt dieErörterung schriftlich zu Ende geführt werden sollte. Nach einemersten Briefe ließ Bernold noch einen zweiten folgen. Denn Recchohatte, wie es scheint, aus einander gesetzt, daß Excommunication diemit Excommunicirten Verkehrenden treffe, doch weniger um dergesetzlichen Ordnung willen, als nach den Umständen infolge desBefehls des apostolischen Sitzes ^). Mit den immer wiederholten
Die vorgebrachten Beispiele (102) hatte Bernold schon im Vpologetieus,e. 23, und in den LpoloZetieae rationss, o. 14, gebraucht (I. e., 87, 99)-
20 °) Die in den Worten: In üne apologstiei, gnein äoinnns Ueroläimguonäsin cle Ilirsangia attnlit, gnein et cioinnno üsnricuo, ut opinor, bioävseripsit — ersterer wohl ein Hirsauer, der zweite ein Mönch von St. Blasien —(102) angerufene Schrift wollte Thaner (I. o., n. 4) als den ^pologetir.us— lubsllus III — des Bernold selbst erklären. Doch Mirbt, I. o., 37 n. 3,macht dagegen mit Recht geltend, daß ein solches Verstcckspielen Bcrnold's miteinem eigenen Werke ausgeschlossen erscheine, so daß also diese Schrift wohl alsverloren zu erachten ist.
2o°) Diesen Inbellus VII — die zwei Briefe an den äoininuo ao vens-rabilis vir Recebo (I. o., 103—106) —, wollte Thaner, 103, nach 1086 an-setzen, weil er im Codex 9 der Reihenfolge der Einordnung nach zu dieser Zeitsich stellt.
So erklärt Mirbt, I. e., 105, n. 4, den Satz in der Einleitung vonüpistola II: HuIIatsmw eoininnnioatorss exoommunieatorum reoipienüos
lore probaoti, irnrno sos snb apostolioas exeoininunioationis obiigationsäimisisti, nnäs et ego tuis seriptis per oninia reoponäsre non neessoariuinsuäieavi (105).