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1085.
selbst im Schreiben von 1081 an Bischof Hermann von Metz zusammeln begonnen wurden"?).
Im Weiteren will Bernold gewisse Vorwürfe des Dompropstes,die sich auf die Haltung der Mönche von St. Blasien bezogen habenmüssen, in ihrer Geltung bestreiten. Es handelt sich um die Frage,ob die Mönche ihren Sprengelbischöfen unterworfen sein sollen.Bernold meint da, daß entweder den Mönchen — er stellt scharfdie der gegenwärtigen Zeit, die geistliche Weihen besitzen, den früherenVerhältnissen gegenüber — diese kirchlichen Grade ganz genommenwerden sollten, oder daß man im anderen Falle ihnen die aussolchen Graden sich ergebenden Besorgungen nicht verschließen dürfe.Durchaus möchte hier Bernold der höheren Gewalt des Papstthumsden Vorrang gegenüber den Bischöfen gewahrt wissen, und er wirftAdalbert entgegen, er eifere zu sehr für seinen eigenen Bischof— Huzmann von Speier —, wenn er meine, diesem sei mehrGehorsam zu leisten, als dem apostolischen Stuhle, dem Adalbertdoch ganz nothwendig in höherem Grade gehorche, wenn er nichtgegen das Ansehen des Papstes sich verfehlen wolle"«).
Dann geht die Schrift auf noch weitere gegen Gregor VII.und dessen Getreue erhobene Einwendungen über. Daß sich dieKirche mit kriegerischen Mitteln ihrer Feinde erwehren mußte unddaß dabei wohl Blutvergießen von Excommunicirten eintrat, kannden Verteidigern der Kirche nicht zum Vorwürfe gemacht werden.Ebenso kommt wieder die Abweisung der von Excommunicirtendargebotenen Sacramente an die Reihe. Aber besonders will Bernoldnichts davon wissen, daß Adalbert den verstorbenen Papst Gregor VII.mit einem Rohrstabe verglich: der Papst habe nicht alle Provinzen,die Adalbert aufzähle, durchaus mit dem Anathem belegt, wohlaber den Wibert und alle Spießgesellen desselben, in welcher Kirchen-
12 ?) Bergt. Bd. III, S. 370, sowie Mirbt, I. o-, 164—167, über die An-einanderreihung solcher Präcedenzfälle überhaupt. Das von Gregor VH. voran-gcstellte Beispiel, des Papstes Jnnocenz I. gegenüber Arkadius, steht auch hier,in e. 9 (97), voran.
*2«) Am Ende von s. 10 (97 u. 98) ist diese Hinweisung auf Adalb ert'sBischof, am Anfang der Satz: tliinirum uutsm in vsrbis exescters viäsinini, enmrsligiosos eanlratrss uostros luäsm eoinparars consinini, gui ininiins cumlluäsis, nt Obristns intsrüeiatnr, olamant, ssä, nt Mas sius in eorclibustiäsiiuin rodorstur st u eontagio unatüsumtio cislsnäatnr, sxoptant. Eshandelt sich in dem Capitel um das Concil von Chalkedon von 451, das dieMönche in seinem vierten Kanon den Bischöfen unterwarf, wogegen Bernoldbemerkt, daß die inaäsrni inonuobi —- cum seolssiastieos orciines üubsant —mit jenen früheren, die dessen ermangelten, nicht zusammengestellt werden dürften.Was den Vorrang der päpstlichen Gewalt vor der der Sprengelbischöfe betrifft,so spielt Bernold mit seinen Worten jnxta sanotum 6rsgoriuin auf c. 23 seinesfrüheren Buches ^.poloZstious (vergl. Bd. II, S. 708) an. Es ist nicht zuübersehen, gerade in diesem nach Speier bestimmten Schreiben, daß Hirsau Mdem Speirer Sprengel lag (in e. 14 will Bernold den bunotus ^.nrelius, cuiuscorpns llirsauAias tovoinus, vom ^.urstius Oartünginsnsis episeopus a beatoLovelavio et Ooiestino pontiLoibns excommunioatus sorgfältig unterschiedenwissen).