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4 (1903) 1085 bis 1096
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Verhandlungen der Versammlung zu Gerstungen-Berka. 5

Schon vor Beginn von Rede und Gegenrede war von beidenSeiten festgestellt worden, daß einzig die Zeugnisse der Schriften,die Aussagen der heiligen Gewährschaften den Inhalt der Aus-führungen über die Streitfrage bilden dürsten ^). Als Sprecherder gregorianischen Auffassung trat zuerst Erzbischof Gebehard aufund führte gleich den Satz aus, von dem der Legat nachher inseinem Rundschreiben hervorhob, er sei von vorn herein aufgestelltworden. Er sagte: „Wir sind gekommen zu zeigen, daß, wie esverabredet worden ist, es uns nicht erlaubt sei, mit diesen, die unsals excommunicirt gemeldet sind, zu verkehren, und am meisten mitsolchen, die der Papst, als ohne Widerspruch der apostolische Sitzvon ihm eingenommen war, in öffentlicher Synode excommunicirthat, hinsichtlich deren er uns durch Schreiben anempfahl, sowohldaß sie excommunicirt seien, zugleich mit Angabe des Grundes derExcommunication, als auch, daß wir nicht mit ihnen verkehrensollen". Ebenso geschah durch den Erzbischof die Vorlegung derBeweise für diese Worte, in Gestalt mehrerer besiegelter BriefeGregor's VII., und weiter wurden zahlreiche Stellen der Evangelien,von der Gewalt des Lösens und Bindens, Worte der Apostel,Zeugnisse der Väter, von den Kirchenversammlungen von Nikäaund Sardica, eine Decretale des Papstes Calixtus vorgelesen, diesämmtlich die Gemeinschaft mit den Excommunicirten verboten ^).Da stand Bischof Konrad von Utrecht für Kaiser Heinrich IV. auf,und wahrscheinlich unter Voraussetzung der Einräumung, das von

drei rheinischen Erzbischöfen von kaiserlicher Seite: gui ab illius xartis papupallia soeepsrunt (der Sendung an Egilbert gedenken 6ssta Drsvsr., Lääitam.et Oontin., I, s. 14 — vergl. Bd. III, S. 406, mit n. 101 —, daß OIsmsnsZLvisim, guock aliquis ipsum pro aeeipionäa bsnsckietions respiesrst, guoctxstsbat — 80 . Theuderich für Egilbert — trurwmioit, smu litteris äoosntibus,gnibu8 tsmporibus boo — 80 . pallio — korst U8nrn8: 88. VIII, 187). Be-treffend den Bischofswechsel in Verden vergl. das Xserologium LlonsZt. s.Nicbusllo (zu Lüneburg): V. (resp. IV.) Hat. Ose. kiebsrtus spioeopus (Wede-kind, Noten zu einigen Geschichtschreibern des deutschen Mittelalters, III, 90,wozu I. e-, I, 112, wo aus dem XsoroloZium Vsräsuas der 29. November —vergl. dessen neue Ausgabe von Holstein, Archiv des Vereins für Geschichte undAlterthümer der Herzogtümer Bremen und Verden und des Landes Ladelnzu Stade, XI, 177). Die weltlichen Theilnehmer sind aus dem dritten Bericht:8tabaut arrsetis auribus äiverss 8soutarium psraons und aus den Worten deszweiten, daß nachher intsr ipsv8 xrinoipS8 aävsraas partis (also auf sächsischerSeite) Streit ausbrach, zu erschließen.

b) Der erste Bericht erwähnt den Ausschluß der commuuss vsl xropriasasssrtions8, die alleinige Geltung der soripturarum tS8timonia, der saerasautoritatS8 für die oontrovsr8ia.

^") Nur der dritte Bericht sagt ausdrücklich, daß Gebehard zuerst gesprochenhabe, der nach dem zweiten apuck 8 U 08 maxims vsl ip8a asnsetuts 8ua vslaoisutla oeripturaruin 8ivs slogusutia rsvsi'siiäus gewesen sei, während Ottoin seinem sehr ausführlichen Referate über diese erste Aeußerung von gregori-anischer Seite keinen Sprecher aufführt, sondern die dort Gebehard zugeschriebenenAusführungen mit Wendungen, wie: Orlwum .. . no8 nibil approbanckum8N8espimu8 (sto.) oder: ljuas vsrba äominieu uostras bumilitutis vsrbis bosmoäo proseeuti 8umu8, als allgemeiner Ausdruck der von Otto im Schreibenausgesprochenen Auffassung hingestellt werden.